Streitwert Mietrecht Kündigung + Räumungsandrohung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

09.01.2019, 08:28

Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe, da ich mir bei der Streitwertermittlung nicht 100% sicher bin.

Gegenstand des Mandats war Erwiderung auf fristgerechte/fristlose Kündigung und Räumungsandrohung.

Kann ich hier 2 x Jahresnettomiete als Gegenstandswert ansetzen oder nur 1x?
Feldhamster
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#2

09.01.2019, 08:35

Jahresnettomiete für 1 Jahr.
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#3

09.01.2019, 08:49

Danke Feldhamster, ich hatte gehofft, dass es 2x die Jahresnettomiete ist.
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#4

09.01.2019, 09:48

Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
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#5

09.01.2019, 10:13

Feldhamster hat geschrieben:
09.01.2019, 09:48
Wie so oft ist der BGH aber anwaltsunfreundlich und für den geringeren Streitwert von nur einer Jahresnettomiete (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184/06
).
Ich danke Dir.
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