Pfändung bei freiberuflichem Reiseleiter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1

18.12.2018, 14:09

Hallo,
hat jemand von Euch schon einmal eine Pfändung bei einem als freiberuflicher Reiseleiter tätigem Schuldner unternommen? Ich frage mich, ob die Vergütung für die Tour vor oder nach der Reise gezahlt wird und ob es in der Brache auch Provisionen gibt. Mein Schuldner ist wirklich mit ALLEN Wassern gewaschen (Geld im Ausland geparkt, 2 x Strafverfahren wg. falscher Vermögensauskunft ...). Nach der letzten Vermögensauskunft lebt er angeblich vom Einkommen seiner Frau und nun finde ich ihn auf dem Portal eines Reiseanbieters als Reiseleiter. Wenn ich ein neues Vermögensverzeichnis haben will, dann verschwindet der Schuldner wahrscheinlich wieder ...

Ich bin mir wirklich nicht sicher, was der beste Weg ist - die Gerichtsvollzieherin hatte bei den letzten Vermögensverzeichnissen über ein halbes Jahr zur Bearbeitung benötigt, da scheint in ihrem Bezirk mehr als Land unter zu sein und dann waren die Verzeichnisse noch unvollständig weil unsere Sonderfragen nicht beachtet wurden... Für eure Tipps bin ich sehr dankbar!

ReLo
Feldhamster
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#2

18.12.2018, 21:41

Mit einem freiberuflichen Reiseleiter hatte ich im Rahmen von ZV noch nicht zu tun.
Aber ich habe auf einer Irlandreise einmal eine Reiseleiterin gehabt, die erzählt hat, wie das so läuft. Das ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich glaube nicht, dass sich an dem pro cedere was geändert haben wird.
Gebucht hatte ich damals bei einem Reiseunternehmen hier in Deutschland. Die Reiseleiterin selbst ist erst in Dublin zur Reisegruppe hinzugestoßen. Das deutsche Reiseunternehmen hatte über eine Agentur in Irland eine Reiseleitung angefragt und diese Agentur vermittelte die Anfragen bzw. Aufträge dann weiter an die selbständigen bzw. freiberuflichen Reiseleiter. Die Bezahlung erfolgt über die Agentur. Wenn ich mich richtig erinnere, aber erst nach Durchführung der Reise.
Wie viele Reisen im Jahr ein Reiseleiter begleitet, kann der Reiseleiter selbst entscheiden.

Unabhängig davon:
Wenn du weißt, wann und wo genau eine Reise endet, würde ich über eine Taschenpfändung nachdenken. Die Reisegäste geben nämlich gerne Trinkgeld und manchmal gar nicht so knapp.

Ansonsten müsste ein Freiberufler doch eine Steuererklärung abgeben, vielleicht hätte eine Pfändung von Steuererstattungsansprüchen Erfolgsaussichten?
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mücki
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#3

19.12.2018, 09:24

@Feldhamster:
Das setzt aber voraus, dass eine "offizielle" Tätigkeit ist, von der das FA auch weiß ...

@TE:
Wenn die Reisefirma auf Ihrer Homepage mit diesem Reiseleiter wirbt, dann würde ich dort mal freundlich anfragen ...
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Feldhamster
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#4

19.12.2018, 10:29

mücki hat geschrieben:
19.12.2018, 09:24
@Feldhamster:
Das setzt aber voraus, dass eine "offizielle" Tätigkeit ist, von der das FA auch weiß ...

Ich gehe natürlich davon aus, dass der Schuldner wie jeder brave Bürger seine Tätigkeit dem Finanzamt mitteilt. ;)
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mücki
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#5

19.12.2018, 11:06

Feldhamster hat geschrieben:
19.12.2018, 10:29
Ich gehe natürlich davon aus, dass der Schuldner wie jeder brave Bürger seine Tätigkeit dem Finanzamt mitteilt. ;)
:lol: Das ist aber nach der Info, dass gegen ihn schon zwei Strafverfahren liefen, sehr mutig :pfeif
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#6

19.12.2018, 11:16

mücki hat geschrieben:
19.12.2018, 11:06
Feldhamster hat geschrieben:
19.12.2018, 10:29
Ich gehe natürlich davon aus, dass der Schuldner wie jeder brave Bürger seine Tätigkeit dem Finanzamt mitteilt. ;)
:lol: Das ist aber nach der Info, dass gegen ihn schon zwei Strafverfahren liefen, sehr mutig :pfeif

Naja, wenn er es nicht dem FA mitgeteilt hat, wird das FA bestimmt mal genauer hinschauen bei einer Pfändung von möglichen Steuererstattungsansprüchen aufgrund einer freiberuflichen Tätigkeit :pfeif
ReLo
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#7

19.12.2018, 12:05

Habt ganz lieben Dank für Eure Antworten! Die Reisen, die für den Schuldner auf der Homepage des Reisebüros bekannt gegeben sind, enden alle im Ausland, leider ist nur eine innerhalb der EU dabei ... grmpf...
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mücki
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#8

19.12.2018, 13:07

Na der Mensch wird doch dann aber sicherlich von der Reiseveranstalterin bezahlt, also würde ich einen PfÜb hinsichtlich der Honoraransprüche aus den euch bekannt gewordenen Reisen (möglichst genaue Bezeichnung) beantragen und als DS die Veranstalterin eintragen.

Dann vielleicht - wie Feldhamster geschrieben hat - noch eine PfÜb ans FA ... das würde ich dann aber zeitlich später machen, nicht dass die euch dazwischenfunken :pfeif
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