Hallo, habe folgendes Problem. Der Anwalt, bei dem ich arbeite, wurde mit anderen Beklagten als Gesamtschuldner verklagt. War völliger Blödsinn, die lustige Geschichte, dass man versucht, einen Anwalt, der mit der Sache aber auch gar nichts zu tun hatte, in Haftung genommen werden sollte. Er hat sich selbst vertreten, wir sind in Berlin, der Termin fand in Heilbronn statt. Wir arbeiteten mit dem Vertreter der weiteren Beklagten zusammen. Mein Chef hat das Bahnticket gekauft, der Zug fiel aus, mit dem nächsten Zug wäre er zu spät zu dem Termin gekommen, Wir haben natürlich nachgewiesen, dass mein Chef die Fahrkarte gekauft hatte und die E-Mail der Bahn, dass der Zug ausfällt, mit eingereicht.
Wir haben dann den Rechtsanwalt der weiteren Beklagten mit seiner Vertretung in dem Termin beauftragt hat und er stand während der Verhandlung telefonisch zur Verfügung. Natürlich wurde die Klage gegen meinen Chef abgewiesen.
Nun sagte die Rechtspflegerin, meinem Chef stünde die Terminsgebühr nicht zu, da ja der andere Rechtsanwalt sonst für den Termin "doppelt kassieren" würde. Die Vereinbarung mit dem anderen Rechtsanwalt ist auch, dass mein Chef die Terminsgebühr erhält. Wie können wir die Festsetzung der Terminsgebühr durchsetzen? Hat jemand eine Idee?
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