Genehmigungserklärung

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Mimiho
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#1

16.08.2006, 12:38

Habe folgendes Problem:

Habe Genehmigungserklärung per Fax erhalten, mußte diese aber
nochmals abschreiben, weil ein Vermerk des Mandanten drauf war.
Welcher Gebühr würdet Ihr ansetzen?
45 oder 38
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Pepsi
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#2

16.08.2006, 14:15

frag deinen Chef, was er sagt, ich würde eine mit Entwurf ansetzen..
dadiber
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#3

16.08.2006, 17:33

§ 38....die Arbeit is ja nunmal entstanden.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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Lena
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#4

16.08.2006, 18:47

Ich würd nur nach § 45 abrechnen... Weil du hast ja "nur" abgeschrieben und keinen Entwurf gefertigt... und vielleicht hätte man ja auch einfach nur die Vermerke des Mandanten abdecken und die Genehmigung kopieren können?! Ich denke sonst könnts ärger geben, weil der Mandant ja zweimal die § 38 Gebühr in Rechnung gestellt bekommt...
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#5

16.08.2006, 18:52

eben deswegen sagte ich ja Chef fragen, der muss das ja verantworten können ;-)
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Lena
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#6

16.08.2006, 19:01

Na ja, ich bin immer erst dafür für sich ne eigene Meinung zu finden und dann zum Chef zu gehen ...
Es kommt doch viel besser wenn ich sag: "Chef - wie soll ich abrechnen. § 38 weil ... oder § 45 weil ..." und das jeweils bißchen Begründen kann - ihm zeige dass ich mitdenke aber nicht weiterkomme - als wenn ich einfach nur frage was ich machen soll...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#7

16.08.2006, 19:48

Also ich bin auch der Meinung dass du nicht den Entwurf gemacht hast und nach § 45 KostO abrechnen würde. Abschreiben würde ich nicht als Entwurffertigung rechnen....

Liebe Grüße
Sandra
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wifey
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#8

16.08.2006, 19:57

Lena hat geschrieben:Na ja, ich bin immer erst dafür für sich ne eigene Meinung zu finden und dann zum Chef zu gehen ...
Es kommt doch viel besser wenn ich sag: "Chef - wie soll ich abrechnen. § 38 weil ... oder § 45 weil ..." und das jeweils bißchen Begründen kann - ihm zeige dass ich mitdenke aber nicht weiterkomme - als wenn ich einfach nur frage was ich machen soll...
:zustimm

Und ich bin auch dafür nach 45 abzurechnen!
Viele Grüße

ich
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#9

17.08.2006, 08:06

naja die begründungen hatte sie ja schon...
tja mein chef ist halt nicht so ;-) dem kann ich löcher in bauch fragen
dadiber
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#10

17.08.2006, 09:14

Ok, nachdem ich im Kommentar mal gelesen habe, revidiere ich meine Meinung und sage das nach § 45 abzurechnen ist.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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