Verschollener Erbe

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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JanaJgr
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#1

05.12.2018, 12:35

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt/Sachstand:

Unser Auftraggeber ist mit 47 Miterben Erbe geworden. Ihm wurde von dem Erblasser versprochen, dass er Alleinerbe wird. Ein Testament gab es natürlich nicht. Die meisten der Erben haben ausgeschlagen, diejenigen, die es nicht mehr können, würden ihren Erbteil wohl übertragen. Das Problem ist nur, dass einer der Erben nicht auffindbar ist. Die Mutter des Verschollenen ist vorverstorben im Jahre 2008 verstorben. Seit diesem Zeitpunkt ist der Miterbe verschollen. Weitere Angehörige sind nicht bekannt. Mittlerweile ist mir ein Geburtsdatum bekannt und eine alte Adresse. Daraufhin habe ich eine EMA gemacht, ohne Erfolg. Von dem Verschollenen haben wir also lediglich den Vor- und zunamen und ein Geburtsdatum.

Mein Chef hat nun gesagt, dass wir ihn für Tot erklären lassen sollen durch ein Aufgebotsverfahren. Nun meine Fragen:

1. Es ist ja das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verschollenene den letzten bekannten Wohnsitz hatte. Ich weiß aber nicht, wo der gewesen ist. Wer ist denn nun zuständig?
2. Reicht das Schreiben des Einwohnermeldeamtes aus, um dem Gericht zu sagen, dass wir nach ihm gesucht haben?
3. Hat vielleicht einer von euch entsprechende Vordurcke, damit ich das Aufgebotsverfahren einleiten kann?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann
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icerose
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#2

05.12.2018, 13:17

Hallo, JanaJgr,
bei Frage drei kann ich dir leider nicht helfen.
Aber zu den anderen beiden: zu 1: hast du schon geschrieben - das Gericht am LETZTEN BEKANNTEN Wohnort.
Zu 2: ja, das sollte reichen.

Sicher schaut hier noch wer rein, der das genau weiß. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Tigerle
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#3

05.12.2018, 13:24

Gibt es denn einen Nachlasspfleger der vielleicht weitere Informationen hat oder auch mit der Erbenermittlung beauftragt wurde? Wisst Ihr denn wo die Mutter verstorben ist und wo diese beerdigt wurde, vielleicht bekommt Ihr beim zusätndign Friedhofsamt Informationen, irgendjemand muss ja da Grab pflegen, und der weiß vielleicht mehr. Oder auch in die Nachlassakte der Mutter Einsicht nehmen.
JanaJgr
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#4

05.12.2018, 14:04

Tigerle hat geschrieben:
05.12.2018, 13:24
Gibt es denn einen Nachlasspfleger der vielleicht weitere Informationen hat oder auch mit der Erbenermittlung beauftragt wurde? Wisst Ihr denn wo die Mutter verstorben ist und wo diese beerdigt wurde, vielleicht bekommt Ihr beim zusätndign Friedhofsamt Informationen, irgendjemand muss ja da Grab pflegen, und der weiß vielleicht mehr. Oder auch in die Nachlassakte der Mutter Einsicht nehmen.
Ich habe mich mit dem zuständigen Nachlassgericht schon in Verbindung gesetzt. Dort sind auch keine weiteren Informationen bekannt.
JanaJgr
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#5

05.12.2018, 14:06

icerose hat geschrieben:
05.12.2018, 13:17
Hallo, JanaJgr,
bei Frage drei kann ich dir leider nicht helfen.
Aber zu den anderen beiden: zu 1: hast du schon geschrieben - das Gericht am LETZTEN BEKANNTEN Wohnort.
Zu 2: ja, das sollte reichen.

Sicher schaut hier noch wer rein, der das genau weiß. ;)
Bei der EMA ist rausgekommen, dass der Verschollenene bei der genannten Adresse nicht gemeldt war. Aber trotzdem Danke. Wir versuchen es und gucken dann was passiert...
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