Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute habe ich folgende Frage: Unser Mandant hat uns beauftragt, für Ihn zu klären, woher seine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg herkommen. Wir haben hierzu die Fahrerlaubnisbehörde beim zuständigen Landratsamt angeschrieben. Meine Frage: wie rechne ich diese Tätigkeit ab? Fällt eine Geschäftsgebühr an oder ist das eine Tätigkeit nach Teil 4 RVG? Stehe gerade total auf dem Schlauch und würde mich über eure Tipps freuen!
Liebe Grüße
die Iri
Gebühren Tätigkeit wegen Punkten in Flensburg
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Nur für die Auskunftsanforderung (= einzelne Tätigkeit ohne Übertragung einer Verteidigung) habe ich vor Jahren einem Mandanten mal die Verfahrensgebühr 5200 in Rechnung gestellt.
- iri
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Hmm...ich denke schon, dass es bei uns weitergehen wird die Vertretung. Aber es betrifft halt keine bestimmte Bußgeldsache, sondern eher mehrere, wegen denen die Punkte in Flensburg eingetragen sind... Echt schwierig
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Vergütungsvereinbarung ist das einzige, was mir dann einfällt.
Zumal man so auch genau festlegen kann, was genau Auftrag bzw. vom Mandat umfasst ist, insbesondere, wenn mehrere Eintragungen vorhanden sind, gegen die der Mandant dann vorgehen will.
Zumal man so auch genau festlegen kann, was genau Auftrag bzw. vom Mandat umfasst ist, insbesondere, wenn mehrere Eintragungen vorhanden sind, gegen die der Mandant dann vorgehen will.
- Adora Belle
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Das läuft doch wahrscheinlich nicht auf Teil 4/5 hinaus, sondern auf Verwaltungsrecht. Da man aber noch nix genaues weiss, schließe ich mich #4 an.