Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung. Trotzdem Frist notieren?

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Blondelicious
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#1

05.12.2018, 10:40

Hallo,

ich habe gerade eine Ausfertigung (keine vollstreckbare!) eines Beschlusses vom OLG mit riesigem Wappen als Deckblatt bekommen. Der wurde von einer Justizangestellten als Urkundsbeamtin ausgefertigt. Der Beschluss hat keine Rechtsmittelbelehrung am Ende. Muss ich hier trotzdem eine zwei Wochen Frist für die sofortige Beschwerde notieren? Oder kann man gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen? So einen Beschluss hatte ich bisher noch nie in der Post und brauche dringend Hilfe :(
Feldhamster
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#2

05.12.2018, 10:55

§ 232 ZPO.
Da du vom OLG schreibst, dürfte es ein Verfahren mit Anwaltszwang sein, so dass § 232 S. 2 ZPO greift.
Zudem Zöller, 31. Auflage § 232 Rn1a: Fehlen der Belehnung hat keinen Einfluss auf Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidung oder den Lauf der Rechtsmittelfrist.
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Tigerle
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#3

05.12.2018, 10:55

In Verfahren, in denen Anwaltszwang besteht, muss keine Belehrung beigefügt werden siehe § 232 ZPO.
Blondelicious
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#4

05.12.2018, 11:06

okay, aber zugelassen ist ein Rechtsmittel trotzdem?
Feldhamster
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#5

05.12.2018, 11:15

Ja, siehe oben Kommentierung Zöller.
likema31
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#6

10.12.2018, 12:43

Blondelicious hat geschrieben:
05.12.2018, 11:06
okay, aber zugelassen ist ein Rechtsmittel trotzdem?
Ja, wenn es ein RM gibt. Notfalls bleibt nur die Gehörsrüge oder Verfassungsbeschwerde bzw. Nichtzulassungsbeschwerde. Das muss man halt prüfen.
Honig
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#7

07.06.2019, 09:55

Habe hierzu mal noch eine Frage (habe gerade echt keinen Durchblick):
Wir haben Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, dieser wurde jetzt mit Beschluss abgelehnt. Ist hiergegen die sofortige Beschwerde möglich? :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#8

07.06.2019, 10:36

Sofortige Beschwerde, 2 Wochen ab Zustellung, §§ 567, 569 ZPO
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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