Legalisation/Zwischenbeglaubigung

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Dino
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#1

04.12.2018, 12:49

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine kurze Frage zur Legalisation:

Heute morgen rief mich eine Dame an, die kurzfristig zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorbeikommen wollte. Ich fragte sie, ob sie schon ein Dokument habe oder wir es vorbereiten müssen. Sie hat bereits eins, es muss nur ihre Unterschrift beglaubigt werden, sie müsse dieses Dokument dann nach Indien ans Gericht schicken. Ich sagte ihr dann, das sie eine Legalisation brauchen wird für Indien. Das wusste ich zum Glück, weil ich eine Liste habe, für wann man eine Apsotille oder Legalisation braucht.

Da ich bis jetzt nur Apostillen beantragt habe, habe ich unter Aktensuche mal nachgeschaut, wie das mit der Legalisation funktioniert. Aus anderen Akten meiner Kollegen konnte ich entnehmen, dass diese vorab eine Zwischenbeglaubigung vom LG-Präsidenten einholen. Danach aber geben sie die Urkunden mit dieser Zwischenbegl. den Beteiligten, mit der Bitte, zum zuständigen Generalkonsulat zu gehen und dort die Legalisation einzuholen.

In einer Akte habe ich gesehen, da wurde die Zwischenbegl. vom LG-Präsidenten eingeholt, danach wurde es zum Bundesverwaltungsamt nach Köln geschickt um von dort die Legalisation einzuholen. Weitere Unterlagen waren nicht in der Akte, weshalb ich davon ausgehe, dass der Mandant das Dokument danach abgeholt hat.

Meine Frage nun: Kann ich einfach die Zwischenbegl. vom LG-Präsidenten einholen und es dann der Mandantin mitgeben, dass sie die Legalisation beim Konsulat einholt? In allen Fällen, außer in dem einen, werden die Urkunden mit Zwischenbegl. den Mandanten hier mitgegeben. :oops:

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Danke im Voraus! :thx
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