Antrag auf Zulassung der Berufung - Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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anri86
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#1

03.09.2010, 14:15

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Welche Gebühr kann ich abrechnen, wenn ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wurde? Dieser wurde mit Beschluss dann abgelehnt.

Sowas hab ich noch nie abgerechnet, deshalb stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch =)

Danke !
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Adora Belle
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#2

03.09.2010, 14:49

Guck mal in Teil 3 Abschnitt 2, Vorbemerkung 3.2 Abs.1.
anri86
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#3

03.09.2010, 14:58

Oh, ok, Vielen Dank, hatte ich überlesen. =)
Danke.
Manuel
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#4

03.12.2018, 12:54

Adora Belle hat geschrieben:
03.09.2010, 14:49
Guck mal in Teil 3 Abschnitt 2, Vorbemerkung 3.2 Abs.1.
Das bedeutet eine 1,3 Geschäftsgebühr gem. § 2300 RVG?
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Adora Belle
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#5

03.12.2018, 13:23

Nein. Wir sind nicht im Teil 2, sondern im Teil 3 - gerichtliche Verfahren. Abschnitt 2 - Berufung, Revision etc..

Vorbemerkung 3.2:
(1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden.


Dazu noch §16 Nr.11:
Dieselbe Angelegenheit sind das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des Rechtsmittels;
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Spiderman
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#6

03.12.2018, 13:31

Adora Belle hat geschrieben:
03.12.2018, 13:23
Nein. Wir sind nicht im Teil 2, sondern im Teil 3 - gerichtliche Verfahren. Abschnitt 2 - Berufung, Revision etc..

Vorbemerkung 3.2:
(1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden.


Dazu noch §16 Nr.11:
Dieselbe Angelegenheit sind das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des Rechtsmittels;
Das ließe dann nur einen Schluss zu: 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG (soweit in Nummer 3204 nichts anderes bestimmt ist.)
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Manuel
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#7

04.12.2018, 09:28

Dankeschön.
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