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renofix
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#1
15.11.2018, 13:44
Liebe Alle,
OLG teilte mir telefonisch mit, dass eine Berufung im System zu sehen ist, allerdings noch kein Aktenzeichen vergeben werden kann, weil noch auf das Urteil der 1. Instanz gewartet wird (Berufungseinlegung war per FAX).
Könnten wir uns trotzdem schon als Prozessbevollmächtigte bestellen?
Ich denke ja nicht, aber ich soll mal forschen ...
Dankeschön!
renofix
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(Oscar Wilde)
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Laska
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#2
15.11.2018, 14:44
Ich halte das nicht für sinnvoll, denn "offiziell" wisst ihr noch nichts von der Berufungseinlegung.
Stell dir mal vor, dein Gesprächspartner am Telefon hat sich sozusagen verguckt oder es lag ein technischer Fehler vor o. ä. ^^
Liebe Grüße
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