Ich muss nochmal einlenken...
mabu: Wir sprechen NICHT über die Buchung in euer System.
Natürlich buchst du den Zinsbetrag an sich steuerfrei. Den Erlös buchst du mit 19 % Umsatzsteuer. Soweit klar.
ABER: dein Ertrag, ob nun als Erlös, Zinserlös oder weiß der Geier was unterliegt der Umsatzsteuer:
Hast du nur Zinserträge in einem Monat, zahlst du auf diese Zinserträge Umsatsteuer, diese richtet sich nach deinem tatsächlichen Umsatz...
Ihr dürft das hier NICHT zusammenwürfeln. Es gibt zinsfrei gebuchte Ausgaben (zB Porto), die allerdings den Umsatz mindern.
Hast du also (reines Beispiel)
2500 € Erlöse im Monat und
1500 € Ausgaben durch Porto (zB zinsfrei)
ergibt sich ein Umsatz von 1000,00 €... DIESER WIRD VERSTEUERT.
Wie verbucht ihr eigene Forderung?
Moment, bringt hier bitte nicht Umsatzsteuer und Einkommenssteuer durcheinander!
Umsatzsteuer fällt auf alle Einnahmen an, denen Leistungen der Kanzlei nach außen hin gegenüberstehen. Für interne Leistungen fällt keine USt an (weil nicht nach außen gerichtet), für erhaltenen Schadensersatz auch nicht, weil diesem keine Leistung gegenübersteht. Zinsen sind Schadensersatz und somit nicht USt-pflichtig (siehe Bunjes UStG-Kommentar, § 1 Anm 15 und § 10 Anm. 16).
Das ändert natürlich nix daran, dass Zinsen Betriebseinnahmen sind und somit das zu versteuernde Einkommen erhöhen und der Einkommenssteuer unterliegen.
Ähm und Stine: Dein Beispiel stimmt nicht:
Umsatz sind alle Einnahmen, die Ausgaben mindern den Umsatz nicht. Bruttoumsatz ist der Umsatz einschließlich vereinnahmter USt, beim Nettoumsatz wird die USt herausgerechnet. Intern wird immer Netto gerechnet, weil die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, der für das Finanzamt vereinnahmt wird.
Nettoumsatz - Nettoausgaben = Nettoerlös.
Auf den Nettoerlös fällt Einkommenssteuer an, keine Umsatzsteuer.
Dein Beispiel müsste also lauten:
2500 Nettoumsatz im Monat
1500 Nettoausgaben
=1000 einkommenssteuerpflichtiger Erlös, nicht mehr USt-pflichtig (weil USt längst herausgerechnet)
Umsatzsteuer fällt auf alle Einnahmen an, denen Leistungen der Kanzlei nach außen hin gegenüberstehen. Für interne Leistungen fällt keine USt an (weil nicht nach außen gerichtet), für erhaltenen Schadensersatz auch nicht, weil diesem keine Leistung gegenübersteht. Zinsen sind Schadensersatz und somit nicht USt-pflichtig (siehe Bunjes UStG-Kommentar, § 1 Anm 15 und § 10 Anm. 16).
Das ändert natürlich nix daran, dass Zinsen Betriebseinnahmen sind und somit das zu versteuernde Einkommen erhöhen und der Einkommenssteuer unterliegen.
Ähm und Stine: Dein Beispiel stimmt nicht:
Umsatz sind alle Einnahmen, die Ausgaben mindern den Umsatz nicht. Bruttoumsatz ist der Umsatz einschließlich vereinnahmter USt, beim Nettoumsatz wird die USt herausgerechnet. Intern wird immer Netto gerechnet, weil die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, der für das Finanzamt vereinnahmt wird.
Nettoumsatz - Nettoausgaben = Nettoerlös.
Auf den Nettoerlös fällt Einkommenssteuer an, keine Umsatzsteuer.
Dein Beispiel müsste also lauten:
2500 Nettoumsatz im Monat
1500 Nettoausgaben
=1000 einkommenssteuerpflichtiger Erlös, nicht mehr USt-pflichtig (weil USt längst herausgerechnet)
AC/D Schuhe aus!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
@immer: Vielen Dank! Jetzt hab sogar ICH das verstanden.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Also ich kann dem so zustimmen, Vergütung für eigene Tätigkeit und Zinserträge sind Ust-pflichtig, also auch ohne ins soll stellen, und das haben entsprechend buchen, sonst zahlt ihr auf diese Einnahme Ust zum Tag der Einnahme!
Leider kenne ich die Software-Lösung nicht, sonst könnte ichs genauer sagen, ...
Aber das ist das gleich mit KFB-Ausgleichen der Gegenseite mit Zinsen. Wenn ihr auf die Vergütung gewartet habt, (was hoffentlich nicht oft der Fall ist), dann stehen Euch die Zinsen zu als UST-freie einnahme.
Leider kenne ich die Software-Lösung nicht, sonst könnte ichs genauer sagen, ...
Aber das ist das gleich mit KFB-Ausgleichen der Gegenseite mit Zinsen. Wenn ihr auf die Vergütung gewartet habt, (was hoffentlich nicht oft der Fall ist), dann stehen Euch die Zinsen zu als UST-freie einnahme.
so, jetzt nochmal ganz langsam:
wenn der ra eigene forderung geltend macht und hierauf zinsen erhält, werden die zinsen ust.-pflichtig. (zb. mb in eigener sache, kfb)
wenn der ra für mandanten forderung geltend macht und hierauf zinsen erhält, sind die zinsen nicht-ust.-pflichtig für ra.
habe ich das soweit verstanden???
wenn der ra eigene forderung geltend macht und hierauf zinsen erhält, werden die zinsen ust.-pflichtig. (zb. mb in eigener sache, kfb)
wenn der ra für mandanten forderung geltend macht und hierauf zinsen erhält, sind die zinsen nicht-ust.-pflichtig für ra.
habe ich das soweit verstanden???
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
kann mich mal einer vom Bahnhof abholen..
also mich interessiert eigentlich nur, ob RA M das nun richtig bucht, wenn Kostenzinsen mit 0 % gebucht werden, ob ich dann noch irgendwas per Hand buchen muss?! aarrrrg
also mich interessiert eigentlich nur, ob RA M das nun richtig bucht, wenn Kostenzinsen mit 0 % gebucht werden, ob ich dann noch irgendwas per Hand buchen muss?! aarrrrg
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Also Kostenzinsen aus eigenen Sachen unterliegen der USt.! Also nicht 0%! Du hast ja sicher im Aktenkonto HF und Kosten stehen. Dann darf ja nur ein Überschuß über bleiben, der dann mit den Zinsen, egal ob auf HF oder KoZi, im FoKo übereinstimmt. Diese gehören dann auf Kostenzinsen mit 19%.
Hallo,
so ganz klar ist die Sache glaube ich immer noch nicht
Ich muss auch die Buchhaltung machen, aber so richtig hat mir das auch noch nie jemand erklärt. Meine Kollegin verbucht Zinsen (z. B. beim KFB) auf Geb. u. USt., sie nimmt also den Zinsbetrag und zieht daraus die USt. Meiner Meinung nach ist das so nicht richtig und der Zinsbetrag müsste im Prinzip auf ein gesondertes Konto gebucht werden, endgültig ist der Betrag dann ein Gewinn.
Der Zinsbetrag muss m. E. dann auch nicht bei der USt.-Voranmeldung nicht berücksichtigt werden.
Wäre super, wenn das irgendwer der Ahnung von der Buchhaltung hat, nochmal erklären kann.
Möchte schließlich nicht immer solche Beträge falsch verbuchen
so ganz klar ist die Sache glaube ich immer noch nicht
Ich muss auch die Buchhaltung machen, aber so richtig hat mir das auch noch nie jemand erklärt. Meine Kollegin verbucht Zinsen (z. B. beim KFB) auf Geb. u. USt., sie nimmt also den Zinsbetrag und zieht daraus die USt. Meiner Meinung nach ist das so nicht richtig und der Zinsbetrag müsste im Prinzip auf ein gesondertes Konto gebucht werden, endgültig ist der Betrag dann ein Gewinn.
Der Zinsbetrag muss m. E. dann auch nicht bei der USt.-Voranmeldung nicht berücksichtigt werden.
Wäre super, wenn das irgendwer der Ahnung von der Buchhaltung hat, nochmal erklären kann.
Möchte schließlich nicht immer solche Beträge falsch verbuchen