Zuständigkeit Vollstreckungsgericht Schuldner Ausland

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Manuela1
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#1

08.11.2018, 15:37

Hallo an alle,

ich hatte einen PfüB beantragt bzgl. eines Schuldners im Ausland, der aber ein Konto in Deutschland hat. DS ist allerdings die deutsche Niederlassung einer schwedischen Bank. Jetzt will der Rechtspfleger den PfüB nicht erlassen und verweist auf eine Entscheidung des LG Frankfurt (2-09 T 85/16): "Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland, besteht eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts bei einer Vollstreckung in eine Guthabenforderung einer Bank nicht am Sitz der Niederlassung, sondern allein am Sitz des Drittschuldners."

Hattet Ihr so etwas schon mal? Kennt Ihr andere Entscheidungen, die die Sache anders sehen? Eine andere Handhabe gegen den Schuldner habe ich nämlich nicht ... :kopfkratz
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mücki
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#2

09.11.2018, 12:13

Ich kenne diese - in meinen Augen sehr ärgerliche aber mit § 23 ZPO konformgehende - Entscheidung auch. Nur leider habe ich bis heute kein Schlupfloch gefunden und ich glaube, das ist auch gängige Praxis.

Ich hatte es mal in einer Sache probiert, bei der der Schuldner irgendwann mal in D. seinen Wohnsitz hatte und habe das dortige VG in Anspruch genommen. Das hat funktioniert. Allerdings weiß ich nicht, ob aus Ahnungslosigkeit des dortigen Rechtspflegers oder ob das tatsächlich ein Schlupfloch ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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