ZV nach Aufhebung Inso-Verfahren, Rechtskraftvermerk Aufhebungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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caumi
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#1

08.11.2018, 12:17

Hallo,

sorry, falls die Frage doof ist, aber ich hatte es noch nie.

Das Insolvenzverfahren gegen unsere Schuldnerin ist aufgehoben worden. Ich habe einen Vollstreckungstitel (notarielles Schuldanerkenntnis), der damals nicht zur Insolvenztabelle angemeldet wurde (das war vor unserer Zeit). Aus dem soll jetzt vollstreckt werden. Das Gericht möchte nunmehr betreffend den Aufhebungsbeschluss von mir einen Rechtskraftvermerk und den Nachweis der Zustellung des Aufhebungsbeschluss. Beantrage ich den Rechtskraftvermerk ganz normal beim Insolvenzgericht? Und bekomme ich da auch eine Zustellungsklausel oder muss ich mich selbst um die Zustellung kümmern? Vielen Dank schon mal im Voraus.
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mücki
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#2

08.11.2018, 12:57

Unter der Voraussetzung, dass keine Restschuldbefreiung erteilt wurde, würde ich die Erteilung einer entsprechenden Abschrift mit Rechtskraft- und Zustellungsvermerk beantragen. Der Beschluss sollte nämlich bereits durch das Gericht entweder an die Schuldnerin oder deren Prozessbevollmächtigte übersandt worden sein. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Gericht den Aufhebungsbeschluss per PZU oder nur mit normaler Post zustellt, sodass es möglich ist, dass ihr selber für die Zustellung sorgen müsst.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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