Hallo zusammen,
unserem Mandanten wurde das Konto gepfändet. Er besitzt kein P-Konto.
Gibt es Vollstreckungsschutz ? vllt. § 850l ZPO ? Oder kann man während der ZV ein Antrag auf P-Konto stellen.
Das Konto wurde vor 3 Tagen gepfändet.
Vllt. hat jemand Ideen für mich, ob ich bei der Bank oder beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen kann?
Lieben Dank.
Konto gepfändet - kein P-Konto - Vollstreckungsschutz?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Soweit ich weiß, ist das noch innerhalb 4 Wochen möglich, dass ein bereits gepfändetes Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Bei P-Konten sollte der Schuldner eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO der Bank vorlegen.
Also: Konto in P-Konto umwandeln und die Bescheinigung nach § 850k besorgen über den Pfändungsfreibetrag (dazu gibt es ein Formular, was ausgefüllt werden muss)
Also: Konto in P-Konto umwandeln und die Bescheinigung nach § 850k besorgen über den Pfändungsfreibetrag (dazu gibt es ein Formular, was ausgefüllt werden muss)
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Ich schicke den Schuldner immer selbst zur Bank hin, das Konto umwandeln, da er dort dafür unterschreiben muss - soweit ich weiß. Er ist Kunde bei der Bank, nicht der beauftragte RA.
Ich habe das Formular § 850k hier und noch vor zwei Wochen verwendet. Ich schaue mal, ob ich als PN Anhänge versenden kann.
Ich habe das Formular § 850k hier und noch vor zwei Wochen verwendet. Ich schaue mal, ob ich als PN Anhänge versenden kann.
So hatte ich es jetzt mit meiner RAin auch besprochen, dass der Mdt. mit seiner Bank in Verbindung treten soll, um sein Konto umzuwandeln.
Aber soweit ich gelesen habe, kann man auch beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. Nur ist das natürlich der aufwändigere Weg. Da wird dann der Gläubiger gehört usw. Oder ist das noch was anderes!? hmm
Aber soweit ich gelesen habe, kann man auch beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. Nur ist das natürlich der aufwändigere Weg. Da wird dann der Gläubiger gehört usw. Oder ist das noch was anderes!? hmm
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Das Vollstreckungsgericht hört meines Wissens auch den Gläubiger an und das zieht sich dann alles über Wochen hin...die vier-Wochen-Frist für die Umwandlung dürften dazu nicht ausreichen.
Am schnellsten geht wirklich diese Umwandlung direkt bei der Bank. Die Bank kann dann dem Schuldner das Formular für § 850k aushändigen und deine RAin oder eine andere geeignete Stelle (z.B. Jobcenter) füllt das aus und legt es der Bank wieder vor. Die darin aufgeführten Beträge sind dann jeden Monat pfändungsfrei und sollten auch jeweils vollständig vom Konto abgehoben werden. Wird der pfändungsfreie Betrag in einem Monat nicht vom Konto vollständig abgehoben, ist der verbleibende Teil meines Wissens im nächsten Monat pfändbar und von der Bank an den Gläubiger abzuführen.
Am schnellsten geht wirklich diese Umwandlung direkt bei der Bank. Die Bank kann dann dem Schuldner das Formular für § 850k aushändigen und deine RAin oder eine andere geeignete Stelle (z.B. Jobcenter) füllt das aus und legt es der Bank wieder vor. Die darin aufgeführten Beträge sind dann jeden Monat pfändungsfrei und sollten auch jeweils vollständig vom Konto abgehoben werden. Wird der pfändungsfreie Betrag in einem Monat nicht vom Konto vollständig abgehoben, ist der verbleibende Teil meines Wissens im nächsten Monat pfändbar und von der Bank an den Gläubiger abzuführen.