Ich wurde nur die außergerichtliche Tätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt abrechnen. Die ist abgeschlossen mit Antrag MB.
Das Mahnverfahren würde ich dann abrechnen, wenn VB-Antrag raus ist. Dann weiß man gesichert, welche Gebühren für das Mahnverfahren tatsächlich entstanden sind.
So hat man auch eine schöne klare Trennung.
Aber wenn man in eurer Kanzlei das anders will, musst du dich natürlich dran halten.
MB wg. Schadenersatz aus mangelnder Lieferung
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Das ist auch grundsätzlich sinnvoll, allerdings erst dann, wenn das jeweilige Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt beendet ist. Damit tut Ihr Euch nicht unbedingt einen Gefallen, weil es nachher noch verwirrender werden kann.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!