Briefanrede gegenüber zwei Rechtsanwältinnen

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akn
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#1

15.10.2018, 15:47

Hallo,

wie lautet eigentlich unter Kollegen die korrekte Briefanrede gegenüber zwei Rechtsanwältinnen?

"Sehr geehrte Damen Kolleginnen" scheint gegenüber "Sehr geehrte Herren Kollegen" nicht sehr verbreitet zu sein?!

Gruß
akn
samsara
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#2

15.10.2018, 15:57

Ich kenne nur "sehr geehrte Kolleginnen".
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Tigerle
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#3

15.10.2018, 15:58

samsara hat geschrieben:
15.10.2018, 15:57
Ich kenne nur "sehr geehrte Kolleginnen".
So kenne ich das auch
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Adora Belle
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#4

15.10.2018, 16:35

Ich red die Kollegen mit Namen an. Also: Sehr geehrter Herr Kollege X, sehr geehrte Frau Kollegin Y. Deshalb würde ich auch nicht mehrere in einen Topf werfen. Bei zweien jedenfalls. Wenn es aber doch so sein soll, weil es "so viele" sind, dann liegt man m.E. mit sehr geehrte Damen und Herren Kollegen nicht verkehrt. Allerdings schreib ich bei einer ja Frau Kollegin... Alles nicht so einfach. :lolaway
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Sputnik85
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#5

15.10.2018, 16:42

Adora Belle hat geschrieben:
15.10.2018, 16:35
Wenn es aber doch so sein soll, weil es "so viele" sind, dann liegt man m.E. mit sehr geehrte Damen und Herren Kollegen nicht verkehrt.
Soll keine Klugscheißerei sein, aber wäre dann nicht "Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen" korrekter? :wink1
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Adora Belle
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#6

15.10.2018, 17:03

Nein, korrekter ist es nicht. Ich bin ein Freund des generischen Maskulinums.
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AliceImWunderland
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#7

16.10.2018, 10:00

Wir schreiben auch "Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen". Für mich steht das Wort Kollegen für eine Mehrzahl von Menschen und nicht für ein Geschlecht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#8

16.10.2018, 12:20

samsara hat geschrieben:
15.10.2018, 15:57
Ich kenne nur "sehr geehrte Kolleginnen".
So schreiben wir das auch, wenn man den Sachbearbeiter nicht kennt. Ist uns dieser bekannt, schreiben wir immer persönlich an diesen....z.b. Anwaltkanzlei Mustermann & Kollegen, Herrn RA Müller.
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#9

18.10.2018, 09:44

Ich würde die Sachbearbeiterin direkt anschreiben, wenn sie bekannt ist.

Ansonsten "Sehr geehrte Frau Kolleginnen"
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