Hallo Zusammen,
ich stehe ein wenig auf dem Schlauch was die Fahrtkosten angeht.
Unser Kanzleisitz ist in der Stadt Kerpen, unsere Mandantschaft wohnt in der Stadt Elsdorf - dort ist auch die streitgegenständliche Wohnung. Das zuständige Amtsgericht ist Bergheim.
Fahrtkosten zu dem Gerichtstermin kann ich ja nur von dem Wohnsitz unserer Mandanten anmelden - dann auch das Abwesenheitsgeld.
Es gab zwei Ortstermine in der Wohnung. Kann ich dorthin auch Fahrtkosten anmelden?
Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe!
Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld
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- Kennt alle Akten auswendig
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Ihr könnt die Fahrtkosten bis zur Höhe der fiktiven Fahrtkosten eines Rechtsanwaltes am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk - in dem ein RA niedergelassen ist - geltend machen (BGH, I ZB 62/17), wenn euer Mandant im Gerichtsbezirk des zuständigen Gerichtes wohnt. Anderenfalls die fiktiven Fahrtkosten vom Wohnort eures Mandanten.
Natürlich nur maximal die Kosten geltend machen, die auch tatsächlich entstanden sind .
Das gilt auch für die Ortstermine.
Natürlich nur maximal die Kosten geltend machen, die auch tatsächlich entstanden sind .
Das gilt auch für die Ortstermine.