MB gegen Firma in Irland

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Soenny
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#11

10.10.2018, 14:09

Wir machen in solchen Sachen keine MB, nur Klagen, geht viel schneller und in der Regel zahlen die nach Zustellung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Coco Lores
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#12

10.10.2018, 14:17

Ist halt ne Kostenfrage!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Muschel
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#13

11.10.2018, 09:37

Eigentlich heißt es doch immer dass das Mahnverfahren schneller geht, deswegen hatte sich meine Chefin auch dazu entschieden. Na mal schauen was dabei rauskommt.

@Soenny Die Klage richtest du dann auch an Ryanair nach Irland und diese wird dort problemlos zugestellt?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#14

11.10.2018, 09:58

Muschel hat geschrieben:
10.10.2018, 14:02
Um Erstattungsansprüche der Fluggastrechtverordnung. Als streitiges Gericht habe ich das des Abflughafens genommen.
Du hast doch hier das Gericht des Abflughafens als zuständiges Gericht gewählt. Im Rubrum gibst du die Adresse in Dublin an und dann ist es Sache des Gerichts dort zuzustellen. Zumal ja auch der MB dort hätte zugestellt werden müssen vom zuständigen Amtsgericht. Oder sehe ich das falsch? :kopfkratz
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paralegal6
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#15

15.10.2018, 10:39

Im M B gibst du ja hinten IRL an, dann kannst du auch mit einer kurzen PLZ weitermachen
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MomoJ
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#16

05.03.2020, 16:12

Hallooooo! Auch im Jahr 2020 wollen Leute eine Erstattung von Ryanair.
Folgender Fall:

Im Jahr 2018 haben unsere Mandanten 3 Stunden vor Abflug mitgeteilt bekommen, dass der Flug annulliert wird. Da ihnen eine Entschädigung von je 250 € pro Person zusteht, haben wir fleißig an Ryanair geschrieben und mehrfach gemahnt. Bis heute keine Reaktion dazu.

Nun wollen wir einen MB machen. Wohnsitz der Mandanten ist Köln, Abflug war ebenfalls in Köln, Ankunft war Rom. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich das machen soll. Ist eine Klage besser?

Ich würde aufgrund eurer vorherigen Einträge das AG Köln als Prozessgericht für Ryanair eingeben, den MB dann aber an das AG Euskirchen senden. Oder ist das nicht korrekt? Könnte mir da jemand die Vorgehensweise berichten, mit der wenigstens ein Widerspruch durch Ryanair erfolgt ist??
Habe echt lange nicht in dem Bereich gearbeitet und bin echt ein bisschen sehr raus... :/
Wäre für jeden erdenklichen Tipp und Rat dankbar!
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#17

02.06.2020, 11:44

Ich hole dieses Thema noch einmal hoch. Es ist ja jetzt ganz aktuell. Ich habe hier auch mehrere Verfahren gegen Ryanair und würde gerne einen Mahnbescheid machen. Mich interessiert, ob das tatsächlich klappt, wenn man als zuständiges Gericht das für den Abflugflughafen zuständige Gericht angibt. Das wäre ja eine einfache Lösung. Hat da schon jemand Erfahrungen?

viele Grüße
Anlise
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