Hallo zusammen
Ich habe 2015 die Rentenansprüche der Schuldnerin gepfändet. Die Mandantin hat seinerzeit PKH für die GK und GVZ-Kosten erhalten.
Der Drittschuldner meldet sich nun und fragt nach der aktuellen Forderungshöhe.
Frage dazu:
Kann/muss ich die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten in die Forderungsaufstellung aufnehmen? Und ggf. an die Landeskasse weiterleiten, wenn der DS zahlt?
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Pfüb - PKH - Forderungsaufstellung
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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der DS muss ja schon wissen wieviel er überweisen muss. GK etc gehören ja zur Pfändung dazu und sind vom Schuldner zu tragen