wir haben für unsere Mandantschaft mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen, wonach unsere Mandantschaft einen Betrag X zu zahlen hat sowie die Anwaltskosten der Gegenseite übernimmt. Die Zahlung unserer Mandantschaft sollte innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Nun hat unsere Mandantschaft eine Woche zu spät bezahlt und der Gegner zweimal angerufen und auch per E-Mail gemahnt. Er möchte jetzt dafür eine weitere 1,2 Geschäftsgebühr (+ 0,6 Erhöhung wg. insgesamt 3 Auftraggebern) aus dem Vergleichsbetrag und eine weitere 1,2 + 0,6 Geschäftsgebühr aus dem Wert seiner Anwaltsgebühren, da die Zahlung zu spät erfolgte (er drohte auch an, eine Terminsgebühr abzurechnen, wenn nicht rechtzeitig bezahlt wird, weil er zweimal angerufen hat, diese ist meines Erachtens aber nicht angefallen). Mal davon abgesehen, dass man diese beiden Gegenstandswerte (Vergleichsbetrag + Anwaltsgebühren) meines Erachtens zusammenrechnen müsste und daraus dann die Gebühren berechnet, frage ich mich, ob er diese Gebühren überhaupt verlangen kann...
So einen Fall hatten wir noch nie und ich finde im Netz nichts dazu... Weiß das hier jemand?
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Danke schonmal!
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Viele Grüße
Steffi