Hallo zusammen
Ich habe eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis eingeholt. Es bestehen insgesamt 16 Einträge für die Zeit von 05/2016 bis 11/2016.
Das Vermögensverzeichnis aus 08/2016 liegt hier vor (ich hatte 2016 vollstreckt). Ich würde jetzt gerne die VAK nach Ablauf der Sperrfrist neu abnehmen lassen.
Nun weiß ich aber nicht, ob die Schuldnerin nach 08/2016 möglicherweise die VAK erneut abgegeben hat (evtl. wegen Änderungen der Vermögensverhältnisse).
Die Eintragungsgründe bis 11/2016 sind "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen" bzw. "Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen".
Ich kann aus dem Schuldnerverzeichnis nicht ersehen, ob nach 08/2016 die VAK nochmals abgegeben worden ist, oder?
Mit dem zuständigen GVZ habe ich schon telefoniert, der konnte mir das aber auch nicht wirklich beantworten.
Ich könnte natürlich bis November warten, wäre aber diesmal gerne Erste bei der Vollsteckung
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Schuldnerverzeichnis auswerten
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wenn die Schuldnerin die VA in 8/16 abgegeben hat hättest Du letzten Monat schon tätig werden können. Mir ist nicht klar, warum Du der Meinung bist, bis November warten zu müssen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Naja es besteht z.B. ein weiterer Eintrag aus 11/2016 'Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen'. Wenn es sich hierbei nun um eine erneute VAK handelt (weil Vermögensverhältnisse geändert oder so), dann würde ich ja das Vermögensverzeichnis aus 11/2016 zugeschickt bekommen. Die Sperrfrist wäre dann ja noch nicht abgelaufen.
Und das Verzeichnis bräuchte ich nun wirklich nicht
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Genau. Aber anhand des Eintrags im Schuldnerverzeichnis kann ich nicht erkennen, ob es sich um eine erneute Abgabe oder um die Übersendung eines bestehenden Verzeichnisses handelt, oder?
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Hattest du denn in 08/2016 die VA neu abnehmen lassen oder hast du die Ablichtung einer bestehenden VA bekommen?
Wenn du sie selbst hast abnehmen lassen, dann wäre ja die Sperrfrist in 08/2018 bereits abgelaufen und du hättest da schon eine neue abnehmen können.
Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
Wenn du sie selbst hast abnehmen lassen, dann wäre ja die Sperrfrist in 08/2018 bereits abgelaufen und du hättest da schon eine neue abnehmen können.
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Dann erhalte ich schlimmstenfalls eine VAK aus November 2016, mit der ich nix anfangen kann. Das ist mein ProblemCoco Lores hat geschrieben: ↑26.09.2018, 15:35Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
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Dann musst du wohl bis November warten. Aber da man ja anhand der Einträge nichts Genaues sehen kann, kann es auch sein, dass einer der vorherigen Einträge auf eine neue VA hindeutet und du, wenn du erst im November einen neuen Antrag stellst, trotzdem eine alte VA bekommstAelizia hat geschrieben: ↑27.09.2018, 10:58Dann erhalte ich schlimmstenfalls eine VAK aus November 2016, mit der ich nix anfangen kann. Das ist mein ProblemCoco Lores hat geschrieben: ↑26.09.2018, 15:35Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
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