Anfrage Schuldnerverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Feldhamster
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#11

20.09.2018, 13:26

Hast du schon über die Veröffentlichungen im Internet überprüft, ob Insolvenzverfahren anhängig ist? Bei mehreren Eintragungen im Vollstreckungsportal wäre es zumindest nicht gänzlich unmöglich, dass eins anhängig ist.
Trine
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#12

20.09.2018, 13:42

Alles schon geprüft :-)
:thx
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Crydea
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#13

20.09.2018, 13:49

Was ich an dem Sachverhalt nicht ganz verstehe... Du hast deine Anfrage an das Vollstreckungsgericht geschickt, so wie das früher üblich war. Wie gelangte deine Anfrage an den GV? Meine Kollegin hat in meinen Urlaub auch mal eine Anfrage an das Vollstreckungsgericht geschickt, da sie es nicht besser wusste. Wir bekamen vom Gericht nur den netten Hinweis, dass dies nicht mehr möglich ist und man sich an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden soll.

Mir stellt sich die Frage, warum das Gericht solch eine Anfrage einfach an den Gerichtsvollzieher weiterleitet, welcher dann kostenpflichtig lediglich mitteilt, dass man einen ordentlichen Antrag stellen soll? Oo
Coco Lores
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#14

21.09.2018, 08:20

Vielleicht war die Anfrage an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet, dann macht es Sinn warum sie direkt an den GV gelangt ist. Die gucken ja nicht vorher rein um was es sich handelt sondern verteilen einfach fleißig!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Trine
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#15

21.09.2018, 11:51

hallo ihr lieben, nein ich habe mein Schreiben einfach an das zuständige Gericht gesandt ( Wohnsitz Schuldner ) , aber ich fing an mit "in der Zwangsvollstreckungssache ... wird angefragt ...". Ob dass der Fehler war? Jedoch hab ich nicht mit einer Silbe einen GVZ gefragt. Und ich finde es auch eine Sauerei, warum das Gericht den Antrag einfach weiterleitet. Ich habe noch ein paar andere Anfragen offen, und hoffe nicht, dass auch diese nun mit einer Kostenrechnung vom GVZ zurückkommen :(
:thx
silvester
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#16

21.09.2018, 14:25

Da eigentlich ja kein Auftrag an einen Gerichtsvollzieher vorlag, kann m.E. auch keine Kostenrechnung gelegt werden. Allerdings sollte Jahre nach der Reform allenthalben schon bekannt sein, dass derartige Anfragen an das Gericht nicht mehr möglich sind.
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Crydea
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#17

21.09.2018, 14:31

Ich sehe die Sache so, wie Silvester. Bei uns weist das Gericht halt nett darauf hin und gut ist. Die haben da ihre Vorlage.

Und klar sollte es bekannt sein, aber es kann halt mal passieren, wie bei uns, dass der "Vollstrecker" nicht da ist und jemand ahnungsloses dann ran muss und sowas vielleicht schon ewig nicht mehr gemacht hat.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich finde halt die Handhabung des Gerichts sehr seltsam und würde gegen die Rechnung des GV Rechtsmittel einlegen mit der Begründung, dass der Gerichtsvollzieher gar nicht beauftragt wurde.
Trine
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#18

25.09.2018, 09:45

Ich mache seit ca. 3 Wochen ZV, das erste mal seit 10 Jahren, früher gab`s noch keine Formularpflicht. Für div. ZV Aufträge habe ich das schon gehört, aber für eine einfache Anfrage, ob EV abgegeben wurde oder nicht... das war mir neu. Aber aus Fehlern lernt man. In ein paar Monaten bin ich ZV Königin *lach* :P

Dennoch lieben Dank für eure Hilfe, man lernt jeden Tag dazu :-)
:thx
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