Hallo zusammen,
ich habe eine Anfrage an das Vollstreckungsgericht gemacht, mit der Frage, ob der Schuldner in den letzten 3 Jahren VA abgegeben hat usw. ! Das kostet doch 20€ oder nicht?
Nun schreibt mir der GVZ zurück, dass doch Formularzwang herrscht und ich gefälligst das entsprechende Formular zu meinem Vollstreckungsauftrag nehmen solle. Gleichwohl rechnet er 18 € Gebühren ab.
Hab ich was falsch gemacht??? ich versteh nicht ganz...
Anfrage Schuldnerverzeichnis
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Solche Anfragen an Vollstreckungsgericht sind mE nicht mehr möglich, nur in Verbindung mit einem Vollstreckungsauftrag. Daher wohl auch die Kosten des GVZ und der geforderte Formularzwang.
Wir machen solche Anfragen über das Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de). Kostet nur 4,50 €, allerdings kann man dort nicht die VA selbst bekommen. Man sieht nur, ob Eintragungen vorhanden sind mit Datum.
Wir machen solche Anfragen über das Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de). Kostet nur 4,50 €, allerdings kann man dort nicht die VA selbst bekommen. Man sieht nur, ob Eintragungen vorhanden sind mit Datum.
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Seit der Gesetzesänderung 2013 geht das meiner Erinnerung nach nicht mehr, nur in Verbindung mit Auftrag an den GV.
VA gilt ja nun auch nur noch für zwei Jahre und nicht mehr für drei.
VA gilt ja nun auch nur noch für zwei Jahre und nicht mehr für drei.
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Wenn du diese Anfrage schon gemacht hast, welche Daten haben denn die dortigen Eintragungen? Wenn sie älter sind als zwei Jahre, einfach eine komplett neue VA beantragen...
- Anahid
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Ob 2 Jahre alt oder nicht; einfach eine Abschrift beantragen geht nicht. Du musst immer den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen und erhältst dann durch den GV (bezogen auf Deinen Fall) die Mitteilung, dass der Schuldner die Vermögensauskunft bereits geleistet hat und er schickt Dir eine Kopie des Vermögensverzeichnisses. Ist für den Mandanten also teurer als früher; aber die einzige Möglichkeit die Vermögensauskunft zu erhalten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Dann bleibt mE nur der Weg über den Auftrag an den Gerichtsvollzieher, so wie er es dir geschrieben hat.
Oder - je nach den Daten - ggf. abwarten. Falls die Eintragungen zB in 1,2 Monaten ungültig werden...dann würde ich abwarten und mir dann VA mit aktuellen DAten besorgen.
Oder - je nach den Daten - ggf. abwarten. Falls die Eintragungen zB in 1,2 Monaten ungültig werden...dann würde ich abwarten und mir dann VA mit aktuellen DAten besorgen.