Lohnverschleierung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LH90
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#1

20.09.2018, 09:42

Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu hier und hoffe, dass mir Euer Schwarmwissen eventuell gegen einen "schlauen" Schuldner weiterhilft..

Folgender Fall:

Wir haben uralten Titel gegen Eheleute A und B (sogar noch auf DM ausgestellt). Beide haben sich damals ein Privatdarlehen von unserem Mandanten geben lassen und dieses bis zum heutigen Tag nicht zurückgezahlt.

Da beide in einem schönen großen Haus leben und jeden Tag unserem Mandanten ins Gesicht grinsen, wollte dieser nun noch einmal probieren an sein Geld zu kommen.

Ein eingeschalteter Detektiv konnte nunmehr herausfinden, dass der Ehemann Gewürze über Onlineportale usw. verkauft. Hierfür ist er sogar extra Anfang des Jahres nach Asien gereist, um dort neue Gewürze zu besorgen und etwas Urlaub zu machen. Wir haben sogar eine Visitenkarte von dem Schuldner, auf der er sich jedoch nur mit seinem Zweitnamen ausgibt, vorliegen. Die Firma läuft jedoch offiziel auf den Sohn!

Die nun vorliegende VA der Schuldner ergibt, dass beide Rentner ohne großes Einkommen sind (Er: 500 €; Sie: 800 €), beide ihren Sohn mit Naturalunterhalt unterstützen und sonst keine Nebeneinkünfte oder Vermögen besitzen! Konto der Firma läuft natürlich auch auf den Sohn und von dieser Firma taucht auch kein Sterbenswort in der VA auf! Lediglich in der VA von der Ehefrau wird erwähnt, dass der Sohn Bafög von 450 € bekommt.

Bei Abnahme der VA hatte ich dem GV extra ein paar Zusatzfragen bezüglich der Firma des Sohnes mitgegeben, aber der GV hat diesen keine Aufmerksamkeit geschenkt und meinte auf telefonische Nachfrage, dass das unser Problem sei, es zähle ja nur das amtliche Dokument und Extrafragen würde er nicht abnehmen!

Hat jemand eine Idee? Anzeige, klar, wäre möglich. Aber dann bekommt unser Mandant immer noch kein Cent und am Ende wird die Anzeige wahrscheinlich eh wieder nur eingestellt und der Schuldner würde unserem Mandanten wieder frech angrinsen können...

Liebe Grüße

LH90
Feldhamster
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#2

20.09.2018, 10:02

Was ist denn mit dem "schönen großen Haus", wie du es nennst? Wohnen die dort zur Miete oder ist das ihr Eigentum?
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AliceImWunderland
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#3

20.09.2018, 10:07

Bei Onlinehandel fällt mir da PayPal ein. Es gibt kaum ein Online-Handel (ich weiß ich weiß, Amazon hat das nicht) ohne die Bezahlmöglichkeit durch PayPal. Such hier im Forum. Es gibt viele Beiträge darüber. PayPal hat den Firmensitz im Ausland. Manchmal klappt eine Pfändung, manchmal auch nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

20.09.2018, 10:29

Hilft dir das hier vielleicht noch weiter (ist allerdings schon aus 2016):

https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... tig-f97661


Und über eine Strafanzeige würde ich durchaus nachdenken, wenn genügend Nachweise für unvollständige Angaben oder die Berufstätigkeit vorliegen. Das haben wir einmal gegen einen Schuldner gemacht (Firma lief auf Ehefrau, er selbst auf Minijob-Basis angestellt, hat aber bei ebay alle Geschäfte auf seinen Namen abgewickelt). Im Endeffekt ist das Verfahren zwar eingestellt worden, aber zuvor hat die Kripo auf Veranlassung der StA eine Hausdurchsuchung vorgenommen und davon war der Schuldner gar nicht begeistert. Der hat sogar in der Kanzlei angerufen und sich beschwert, wie wir denn so "böse und gemein" sein können und die Firma schädigen würden im Ansehen nach außen....
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