in einer Mietsache liegen mir mittlerweile fünf Titel vor, aus denen ich vollstrecken soll. Aus vier Titeln hatte ich bereits vollstreckt und dabei (warum auch immer
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Parallel dazu liegt mir jetzt aber auch der 5. Titel vor.
Kann (soll/muss) ich das alles in einem ZV-Antrag unterbringen oder ist es sinnvoller, die beiden Anträge zu trennen?
Ich tendiere dazu, über alle fünf Titel einen Kombiantrag (mit Haken für den Haftbefehl
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Die Gesamtforderung beläuft sich auf etwa 6.500€.