Ausbildung ruhen lassen?

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pepe
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#1

14.09.2018, 09:48

Guten Morgen Zusammen,

wir haben eine sehr junge Auszubildende, die gerade in das 2te Ausbildungsjahr gekommen ist.

Sie ist nun aufgrund von psychischen so oft krank, dass ihre Ausbildung akut gefährdet ist. Die Kanzlei ist bereit die Ausbildung ein Jahr ruhend zu stellen, damit sie sich erst einmal gesundheitlich erholen kann.

Ist so etwas möglich?

:thx
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Anahid
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#2

14.09.2018, 09:51

Ich würde mal bei der Anwaltskammer nachfragen.
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mrsgoalkeeper
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#3

14.09.2018, 10:01

Ich würde auch bei der Kammer nachfragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ruhen lassen der beste Weg ist. Ihr wird in dem Jahr ja relativ viel schon Erlerntes verloren gehen. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Da haben wir das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich aufgehoben mit der Option für die Auszubildende die Ausbildung im nächsten Jahr neu zu beginnen. Sie musste sich dazu bis zu einem bestimmten Termin (ich glaube es war der 30.04.) melden, ob sie zum 01.08. wieder starten will.

Ich will Dir auch nicht allzu viel Hoffnung machen. Man hat immer mal Azubis, die "abdriften" (Krankheit, seelische Probleme, falscher Umgang). Den wenigsten kann man helfen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#4

17.09.2018, 12:07

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
14.09.2018, 10:01
Ich würde auch bei der Kammer nachfragen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ruhen lassen der beste Weg ist. Ihr wird in dem Jahr ja relativ viel schon Erlerntes verloren gehen. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Da haben wir das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich aufgehoben mit der Option für die Auszubildende die Ausbildung im nächsten Jahr neu zu beginnen. Sie musste sich dazu bis zu einem bestimmten Termin (ich glaube es war der 30.04.) melden, ob sie zum 01.08. wieder starten will.

Ich will Dir auch nicht allzu viel Hoffnung machen. Man hat immer mal Azubis, die "abdriften" (Krankheit, seelische Probleme, falscher Umgang). Den wenigsten kann man helfen.
Ich würde auch bei der Kammer nachfragen, ob so eine Möglichkeit besteht und würde auch - je nachdem, wie viel sie im ersten Lehrjahr gelernt hat - überlegen, was mrsgoalkeeper vorgeschlagen hat. Wenn sie das erste Jahr sowieso nur Akten raussuchen durfte, Botengänge gemacht hat und evtl. Kurzbriefe schreiben musste, dann ist sowas ja schnell wieder drin, sodass man in das zweite Jahr auch ohne Probleme einsteigen kann. Sollte sie jedoch schon um einiges mehr gemacht haben, würde ich auch die Variante mit dem Neustart der Ausbildung bevorzugen (wenn sie die Ausbildung wirklich machen will und weiß, dass sie einen Ausbildungsplatz für das nächste Jahr sicher hat, hilft das ja auch schon sehr, wenn sie psychische Probleme hat und sich nicht auch um so etwas noch Sorgen machen muss).

Ich finde es sehr toll, dass ihr ihr die Chance geben wollt :P
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booo
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#5

17.09.2018, 14:36

Also ich habe damals nach der Zwischenprüfung von selbst abgebrochen. Habe dann die Ausbildung aber neu angefangen und dann halt unter Anrechnung der Zeit die neue Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen können.

Hilft zwar jetzt nicht wirklich,, Deine Frage wegen dem Ruhen zu beantworten, aber es gäbe sonst ggf. diese Möglichkeit für sie, sofern sie die Power hat und das noch durchziehen kann/will ....

LG
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#6

18.09.2018, 10:09

Hallöchen,

nun habe ich mich doch mal angemeldet. :wink1

Also, es scheint möglich zu sein, ja.

Die Kanzlei in der ich arbeite hatte eine Auszubildende, die ebenso mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Meine Chefin hat sich damals mit der Schule und auch mit der Kammer in Verbindung gesetzt und die Auszubildende durfte ein Jahr bzw. die restliche Zeit aussetzen (ebenso 2. Lehrjahr).

Sie hat sich psychisch etwas erholen können aber was das schulische betraf, konnte sie nicht mehr so mithalten wie vor der Auszeit. Sie hat im 2. Lehrjahr wieder begonnen und hat aber zum Halbjahr die Ausbildung abgebrochen. Die Gründe hierfür sind anscheinend die schlechten Noten, Unzufriedenheit, Mobbing der Schulkameradinnen....

Ich denke es ist machbar, wenn man sich in der Auszeit auch mal zusammenreißt und lernt. Ich selbst musste durch einen Krankheitsfall ca. ein halbes Jahr aussetzen, durfte dank der Schule und der Kammer meine Ausbildung ohne Unterbrechung fortführen. Ich glaube es ist immer eine Art "Einzelfallentscheidung" - schafft sie es denn von den Noten? Den Kanzleialltag hat man schnell wieder erlernt aber den Schulstoff nicht unbedingt.
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