Große Ernüchterung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
GVZ-Schickerin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6772
Registriert: 14.01.2016, 15:59
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung

#1

13.09.2018, 15:41

Hallo zusammen,

wie ihr sicher schon mitbekommen habt, auch aus diesem Bereich, bin ich auf der Suche nach einem neuen interessanten Job.

Nun habe ich nach einem netten Telefoninterview, Vorstellungsgespräch und nochmal Reinschauen hinsichtlich der Tätigkeit und Kennenlernen des Teams den Vertragsentwurf gestern Abend erhalten. Soweit so gut. Da freut man sich, da das Thema interessant ist und man endlich wieder zentral in der Stadt arbeiten könnte, über diese Jobzusage und dann kommt eine große Ernüchterung.

Nun lese ich ihn mir durch und habe schon mehrere Sachen gesehen, die gar nicht einwandfrei sind.

Zum einen soll ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn ich länger als vier Wochen krank bin, damit er ihn befragen kann, wann ich wieder da bin sozusagen. Ist gar nicht zulässig sowas. Meinem Arbeitgeber geht es nichts an, was ich habe und ob es noch länger dauert. Hatte ich bisher auch noch in keinem Vertrag.

Dann soll ich verpflichtet sein meinem Arbeitgeber im Urlaub meine Urlaubsadresse mitzuteilen. Auch diese geht ihn ja nichts an, weil das schon ziemlich ins Private geht. Letztlich nach dem Entgeltsfortzahlungsgesetz wäre ich nur dazu verpflichtet, wenn ich mich im Ausland befinde und dort krank werde, aber doch nicht generell.

Dann sollen die Überstunden, die angeblich gar nicht anfallen, Sonn- und Feiertagsarbeit und Reisezeiten mit dem Gehalt abgegolten sein. Lt. Bundesarbeitsgericht ist dies seit 2010 bei Geringverdienern gar nicht zulässig sondern nur bei welchen, die monatlich EUR 5.800,00 verdienen. Wer tut das schon. Also schon mal drei Dinge, die gar nicht gehen.

Zusätzlich zum Grundgehalt bekommt man einen Bonus monatlich, der sich an dem Teamerfolg orientiert. Im Gespräch wurde gesagt, dass dies bisher immer so war, da das Team gut zusammenarbeitet. Dann gibt es noch eine Ausbildungsvergütung, da man erstmal ein Ausbildungsprogramm durchläuft. Dies beträgt monatlich 100,00 Eur und wird jeden Monat erhöht. Also Grundgehalt + 100,00 + Bonus, nächsten Monat dann Grundgehalt + 200,00 + Bonus. So dass man in der fünften Stufe ein Grundgehalt + 500,00 + 500,00 hat. Dies steht so aber auch nicht im Vertrag. Im Vertrag steht, dass man durch das Ausbildungsprogramm einen varibalen Betrag von zurzeit 100,00 erhalten kann. Da steht nichts von gestaffelt und auch variabel ist ja blöd. Könnten ja dann auch mal EUR 50,00 nur sein. Dann gibt es noch diesen Passus mit Weihnachtsgeld, was ja gar nicht gezahlt wird, und dass eben bei Zahlungen von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Gratifikationen bei Nichtzahlungen kein Anspruch darauf besteht. Also im Endeffekt kann dann der Bonus und die Ausbildungsvergütung wegfallen und ich kann mich nicht drauf berufen. Ganz schön geschickt eingefädelt. Vielleicht sehe ich das auch nur so, aber irgendwie glaube ich, dass im Gespräch mehr versprochen wurde, als dieser Vertrag hergibt. Wenn ich nachher nur das Grundgehalt habe, dann habe ich zwar einen interessanten Job, aber weniger Gehalt als jetzt. Und jetzt ist mein Gebiet ja auch etwas was mir Spaß macht.

Hatte jemand auch schon einmal so etwas? Hat plötzlich den Vertrag vorliegen und war sich gar nicht mehr sicher bzw. die Freude war dahin? Habt Ihr sogar abgelehnt? Was würdet Ihr denn machen? Den Aufwand betreiben und zum Arbeitsrechtler gehen? Auch stehen da keine Arbeitszeiten drin, von wann bis wann man denn da sein sollte. Es steht da nur, dass die acht Stunden einzuhalten sind. So einen miesen Vertrag habe ich noch nie gesehen. Und ganz ehrlich, ich soll dann bei einem Anwalt anfangen, zwar nicht Arbeitsrecht, aber ein Jurist... :patsch. Ich frag mich, wer den ausgearbeitet hat

Nun bin ich mal auf Eure Erfahrungen gespannt.
Liebe Grüße

Sylvia

173



Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

13.09.2018, 16:01

In meiner Ausbildungskanzlei wurden mal neue Verträge für die Angestellten erstellt, wonach es nur Weihnachtsgeld gibt, wenn die Leute nicht mehr als 5 Tage im Jahr krank sind und jeden 2. Samstag arbeiten. Das zum Thema Anwälte und Anstellungsverträge.
Ich würde mich hier auf mein Bauchgefühl verlassen. Einen Arbeitsrechtler würde ich nicht einschalten, sondern den potentiellen Arbeitgeber direkt auf die störenden/unwirksamen Passagen im Arbeitsvertrag ansprechen. Die Reaktion darauf würde dann auch entscheiden, ob ich den Vertrag überhaupt unterschreibe. Ich persönlich finde die Regelung mit dem Bonus auch nicht OK. Ich weiß, dass es einige Büros gibt, die das so handhaben, aber die Frage ist doch schon, wie man Teamerfolg definiert. Steht dazu irgendetwas im Arbeitsvertrag? Was passiert z. B., wenn Kollegen krank werden/kündigen und die für die Berechnung des Bonus relevanten Kriterien im Gegensatz zum Vormonat nicht erfüllt werden können, ohne dass Dich irgendein Verschulden daran trifft oder Du etwas daran ändern kannst?
Egal, wie Deine Entscheidung ausfällt, ich wünsche Dir viel Glück!
:wink2
GVZ-Schickerin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6772
Registriert: 14.01.2016, 15:59
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung

#3

13.09.2018, 16:17

Im Gespräch wurde mir gesagt, dass der Teamerfolg davon abhängt, wie viel abgearbeitet wurde von den Eingängen. Wobei angeblich auch berücksichtigt wird, dass im Januar oft die ganzen Versicherungen (es ist ein Verkehrsrechtsanwalt/Schadenabwicklung) ihren Stau vom Weihnachtsurlaub abbauen, aber das dies nicht zum Nachteil bewertet wird, wenn das Team da mal nicht hinterher kommt und dann trotzdem der Bonus gezahlt wird. Zu 90%-100% wurde er bisher immer gezahlt. Mein Bauchgefühl ist längst nicht mehr so euphorisch :sad:.
Liebe Grüße

Sylvia

173



Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Bina87
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 23.03.2009, 15:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#4

13.09.2018, 16:20

Ich würde es wie Pitt machen, einfach darauf ansprechen. Und ich muss dir ganz ehrlich sagen, es gibt unglaublich viele Anwälte die keine Ahnung haben, wie man einen Arbeitsvertrag schreibt.....
142
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

13.09.2018, 20:40

Also ich hatte noch nie einen Arbeitsvertrag in dem die Arbeitszeiten drin standen. Das halte ich auch - außer ggf. bei Teilzeitkräften - für unüblich.

Ganz unabhängig davon würde ich für einen Arbeitgeber, der solche Arbeitsverträge hat, nicht arbeiten (wollen).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

13.09.2018, 21:05

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
13.09.2018, 20:40
Also ich hatte noch nie einen Arbeitsvertrag in dem die Arbeitszeiten drin standen. Das halte ich auch - außer ggf. bei Teilzeitkräften - für unüblich.

Ganz unabhängig davon würde ich für einen Arbeitgeber, der solche Arbeitsverträge hat, nicht arbeiten (wollen).
Bei mir standen bisher immer die Arbeitszeiten drin. Kenne ich bisher auch nur so.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

14.09.2018, 07:08

Was soll das denn für eine Tätigkeit sein? Hört sich für mich nach Telefonmarketing oder Direktmarketing an und das von der übelsten unseriösesten Sorte, die ich je gehört habe. Laß die Finger davon ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
GVZ-Schickerin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6772
Registriert: 14.01.2016, 15:59
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung

#8

14.09.2018, 08:09

Soenny hat geschrieben:
14.09.2018, 07:08
Was soll das denn für eine Tätigkeit sein? Hört sich für mich nach Telefonmarketing oder Direktmarketing an und das von der übelsten unseriösesten Sorte, die ich je gehört habe. Laß die Finger davon ;)
Es ist ein Verkehrrechtssanwalt, der mit einem Schadenabwickler zusammen arbeitet. Vornehmlich für Fuhrparks und Leasingunternehmen. Also der Vertrag lautet auch auf den Anwalt. Ich habe es mir ja vor Ort angesehen. Sah soweit ganz ok aus. Die Schadenaufnahme hat viel mit Telefon zu tun, das stimmt. Aber die Schadenabwicklung mit den Versicherungen usw. beinhaltet die Tätigkeit auch. Mit Anforderung der Verkehrsakte, Abrechnungen mit den Versicherungen usw.. Verkauft wird da nichts. Ich denke fast die haben einen Vertrag von diesem Schadenabwickler genommen und der ist vorgefertigt und nicht individuell erstellt worden. Sie haben auch den ganzen Bewerbungsprozess und die Bezahlkonditionen von diesem übernommen. Der eine Anwalt meinte, als ich fragte, ob sie die Rechtsabteilung sozusagen sind, nein sie sind schon als eigenständige Kanzlei zu sehen. Eine Sportkollegin von mir und meinem Mann hat auch mit Arbeitsverträgen zu tun. Sie will sich den mal anschauen. Die Leute vor Ort wirkten jedenfalls sehr motiviert. Der Vertrag sieht jedenfalls übel aus. Ich meine ich will mich schon gern verändern aber nicht um jeden Preis. :sad:.
Zuletzt geändert von GVZ-Schickerin am 17.09.2018, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

Sylvia

173



Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#9

14.09.2018, 08:29

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
13.09.2018, 15:41

Dann soll ich verpflichtet sein meinem Arbeitgeber im Urlaub meine Urlaubsadresse mitzuteilen. Auch diese geht ihn ja nichts an, weil das schon ziemlich ins Private geht. Letztlich nach dem Entgeltsfortzahlungsgesetz wäre ich nur dazu verpflichtet, wenn ich mich im Ausland befinde und dort krank werde, aber doch nicht generell.
Das kenne ich hier nur von den Abteilungsleitern, dass die mitteilen müssen, wo sie im Notfall erreichbar wären.

Ich finde den Vertrag ganz seltsam und würde entweder versuchen, die Punkte, die Dir Bauchschmerzen verursachen, zu klären - oder gleich die Finger von dem Job lassen.
Zuletzt geändert von samsara am 14.09.2018, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#10

14.09.2018, 08:37

Ich finde den Vertrag auch ziemlich seltsam. Ich würde da erst gar nichts abklären sondern gleich die Finger davon lassen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten