Gläubiger Eröffnung Insolvenzverfahren ZV

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Tigerle
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#1

04.09.2018, 15:49

Ich habe mal eine Frage an die Insolvenzprofis. Wenn über das Vermögen des Mandanten (= Gläubiger) das Insolvenzverfahren eröffnet wird, darf dann ein RA weiterhin die ZV beauftragen oder ist die Beitreibung offener Forderugnen dann Sache des Insolvenzverwalters.
samsara
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#2

04.09.2018, 15:54

Das ist dann die Sache des Insolvenzverwalters, Außenstände beizutreiben. Wenn der RA durch die ZV Geld erhalten würde, wäre dies Gläubigerbenachteiligung.
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#3

04.09.2018, 15:55

Der Insolvenzschuldner (Mandant) ist ja der Gläubiger, für den der RA Forderungen beitreiben soll.
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#4

04.09.2018, 16:01

Die Vollmacht des RA dürfte nach §117 I InsO erloschen sein.
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#5

04.09.2018, 16:14

Ich danke für die schnellen Antworten, das hilft mir schon weiter.
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#6

05.09.2018, 08:15

Tigerle hat geschrieben:Der Insolvenzschuldner (Mandant) ist ja der Gläubiger, für den der RA Forderungen beitreiben soll.
Und das geht eben nicht mehr.
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#7

05.09.2018, 09:10

:thx
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PeachyCJ
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#8

13.09.2018, 11:48

Hallo :wink1

Ich habe auch mal eine Frage an die Inso-Profis ^^

Die Gegenseite Frau X hat ihre Provisionsansprüche an ihren Anwalt abgetreten. Die Ansprüche soll nun unsere Mandantschaft an den gegnreischen Anwalt überweisen. Nun steht im Raum, dass die Gegenseite Frau X sich in einer Privatinsolvenz befindet. Aber es ist nicht 100 % deswegen soll ich nun in Erfahrung bringen ob es so ist.

Ich habe schon bei Insolvenzbekanntmachungen geschaut aber leider nichts gefunden, da dies schon paar Jahre her ist.

Nun zu meiner Frage: Gibt es irgendwo eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, ob und wann Frau X Privatinsolvenz angemeldet hat?

Danke :lol:
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#9

13.09.2018, 12:44

Schreib doch mal das zuständige Insolvenzgericht an.
MrsVerberation
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#10

14.09.2018, 10:27

samsara hat geschrieben:
13.09.2018, 12:44
Schreib doch mal das zuständige Insolvenzgericht an.
Das zuständige AG wird wohl eher auf die Insolvenzbekanntmachungen verweisen.
Besteht denn nicht die Möglichkeit, die Frau direkt anzuschreiben bzw deren Vertreter?
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