Guten Morgen,
ich habe hier eine verwaltungsrechtliche Sache auf dem Tisch. Der Mandant hat uns eine Tierschutzrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung übergeben mit der Bitte tätig zu werden. Es ging um Verstoß gegen das TierSchG (nicht tierschutzkonforme Tierhaltung).
Ich habe jetzt gar keine Ahnung, welchen Gegenstandswert ich ansetze. Habe im Streitwertkatalog geschaut aber nichts gefunden. Ich habe noch nie ein verwaltungsrechtliches Verfahren abgerechnet...
Könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße..
Katjes03
Verstoß gegen TierSchG - GW?
- Adora Belle
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Das gehört zum Polizei- und Ordnungsrecht, Ziffer 35.2 - Auffangwert; bei Gewerbeuntersagung Ziffer 54.2.1 - Jahresbetrag es Gewinns, mind. 15.000 EUR.