Haftbefehl beantragen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sporty12
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#1

17.04.2018, 16:07

Wir haben einen Gerichtsvollzieherauftrag erstellt, aber nicht beantragt, dass bei Nichtabgabe der VA ein Haftbefehl beantragt wird.

Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, zumal im in DATEV Anwalt keinen isolieriten Antrag auf Haftbefehl finde.
Weiß einer von euch, wie ich jetzt den Haftbefehl beantrage?
Oder muss ich die Abgabe der VA erneut beantragen?
Schuldner hat nicht abgegeben.

Danke euch schon mal
Sonnenblume1804
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#2

17.04.2018, 16:40

Hallo,

Du kannst den Antrag isoliert beim Vollstreckungsgericht stellen. Alle ZV-Unterlagen beifügen und raus damit :-D

LG:-)
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sporty12
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#3

17.04.2018, 17:45

Super. Vielen Dank
ReFaEA
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#4

23.08.2018, 11:49

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Verhaftungsauftrages.

Welche Anlagen muss ich genau dem Verhaftungsauftrag beifügen, habe da leider noch gar keine Erfahrungen mit. Also ich habe einen Haftbefehl in rot und einen als beglaubigte Abschrift, welches davon muss an das Vollstreckungsgericht und muss ich den Zwangsvollstreckungsauftrag erneut beifügen oder reichen da die Titel und die Forderungsaufstellung aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus:)
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Pepsi
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#5

11.11.2020, 10:25

Warum bin ich eigentlich die einzige die sich bei Datev beschwert, dass solche existenziellen Sachen fehlen? Habe gerade auch den Antrag gesucht und nicht gefunden und dann beim Recherchieren gefunden, dass der schon seit 2016 verschwunden ist. Wie kann das sein?!
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icerose
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#6

11.11.2020, 11:36

ReFaEA hat geschrieben:
23.08.2018, 11:49
Welche Anlagen muss ich genau dem Verhaftungsauftrag beifügen
Der Auftrag ist über das Formular an den GVZ (Verteilerstelle des zuständigen AG) zu erteilen. Dranzuhängen sind die Ausfertigung und beglaubigte Abschrift des Haftbefehls, der/die Titel, Kostenbelege und ein aktuelles Forderungskonto.
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#7

11.11.2020, 11:38

Pepsi hat geschrieben:
11.11.2020, 10:25
Warum bin ich eigentlich die einzige die sich bei Datev beschwert, dass solche existenziellen Sachen fehlen? Habe gerade auch den Antrag gesucht und nicht gefunden und dann beim Recherchieren gefunden, dass der schon seit 2016 verschwunden ist. Wie kann das sein?!
Das wird mit irgendeinem Update passiert sein. Da nach meinem Wissen immer seltener isolierte Verhaftungsaufträge erteilt werden, ist es wohl nicht aufgefallen.
Aber blöd ist es trotzdem.
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Pepsi
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#8

11.11.2020, 12:22

Ja blöd von mir, dass ich zumindest den HB nicht gleich mit beantragt habe. Hätte ich gewusst dass Datev so blöd ist :patsch

PS: nicht Antrag auf Haftbefehl mit Verhaftung verwechseln ;)

PS2: ich habe das so gemacht, damit ich aus den drittauskünften erst vollstrecken kann, bevor der GV ewig mit der Verhaftung rumhühnert ;)
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#9

11.11.2020, 13:45

Pepsi hat geschrieben:
11.11.2020, 12:22
Ja blöd von mir,
Das meinte ich aber nicht. :knutsch

Ich mache das inzwischen auch so wie du in PS2 schreibst. ;)
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Lori79
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#10

27.06.2023, 16:44

Hallo Zusammen,

habe jetzt einen Haftbefehl vorliegen.
hatte den Erlass beantragt und das Kästchen angekreuzt, .... stelle ich den Antrag auf Verhaftung des Schuldner".
Reicht es wenn ich jetzt den den Haftbefehl (Rot) mit einer aktuellen Forderungsaufstellung an die GVin schicke?

Danke Euch
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