Hallo liebe Foren-Mitglieder,
Verwirrung pur...
Es wurde mit der Gegenseite vor Gericht ein Vergleich geschlossen, dass unsere Mandantschaft 2.000,00 € zahlen muss. Im Vergleich wurden keine "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ..." aufgenommen. Lediglich steht im Titel der Satz, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nicht vor dem ... erfolgen soll.
Die Gegenseite fordert nun noch Verzugszinsen. Muss unser Mandant diese zahlen, obwohl sie nicht im Vergleich stehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG
Prozentpunkte, wenn sie nicht im Titel stehen!?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn die Zahlungsfrist gem. Vergleich abgelaufen ist, dürften sehr wohl Verzugszinsen für die Zeit ab diesem Zeitpunkt anfallen (§ 291 BGB).
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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