Kontopfändung in der Schweiz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

10.08.2018, 11:38

Hallo,

ich habe schon etwas im Internet gegoogelt, allerdings bin ich noch nicht so ganz daraus schlau geworden ...

Ich soll ein Konto in der Schweiz pfänden. Der Schuldner lebt allerdings in Deutschland.

Was muss ich beachten?

Liebe Grüße
Geiselmann
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#2

14.08.2018, 17:36

Grundsätzlich gilt beim PfüB das Territorialprinzip.
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnort, § 828 ZPO
Ob der PfüB in der Schweiz anerkannt wird, ob ggf. eine Übersetzung nötig ist, ist mir nicht bekannt.
Eine Zustellung gem. § 840 ZPO scheidet jedenfalls aus.
Bevor das Ding beantragt wird würde ich beim GV wegen einer Parteizustellung nachfragen.
Vielleicht hat er Erfahrungen.

S. Geiselmann
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Tigerle
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#3

29.10.2018, 12:59

LuisaJL hat geschrieben:
10.08.2018, 11:38
Hallo,

ich habe schon etwas im Internet gegoogelt, allerdings bin ich noch nicht so ganz daraus schlau geworden ...

Ich soll ein Konto in der Schweiz pfänden. Der Schuldner lebt allerdings in Deutschland.

Was muss ich beachten?

Liebe Grüße
Hast Du schon was rausgefunden, ich hätte nämlich den gleichen Fall, Schuldner wohnt in Deutschland hat aber ein Konto in der Schweiz.
LuisaJL
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#4

02.11.2018, 11:16

Hi Tigerle,

falls du noch eine Rückmeldung benötigst:

Wir haben keine ZV-Maßnahmen eingeleitet. Ich habe mich mit einer anderen Rechtsanwaltskanzlei in D in Verbindung gesetzt, die die ZV in der Schweiz durchführt.
Die Kosten waren unter Berücksichtigung unserer Forderung viel zu hoch.

Soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss erst bei einem Gericht in der Schweiz ein Arrestverfahren durchgeführt werden, da der Schuldner in Deutschland lebt. Insgesamt hätten sich die Kosten auf über 1000 € für die ZV belaufen.
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Tigerle
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#5

05.11.2018, 12:23

Danke für Deine Rückmeldung. ich hatte auch nochmals nachgehakt was an Kosten anfallen und diese hätten die Forderungshöhe überschritten.
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