Ich möchte die Pensionsansprüche pfänden beim LVWA Berlin, ist das Anspruch A oder G?
Im Rechtspflegerforum bin ich auf den Hinweis "Stöber/Forderungspfändung Rn. 973" gestoßen, "Diensteinkommen der Beamten und Angestellten im öff. Dienst entspringt auch bei (...) Pensionierung demselben Dienstverhältnis", also Anspruch A.
Ich habe den Stöber nicht, kann mir bitte jemand helfen?!!!
Danke
Pfändung von Pensionsbezügen
- mücki
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Ich weiß, das ist jetzt für dich eine blöde Antwort aber es scheint vom VG abhängig zu sein. Eigentlich wäre A richtig, siehst du auch hier:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 75797.html
In meiner Lieblings-ZV-Sache wurde allerdings von den vormaligen Prozessbevollmächtigten ein solcher PfÜb mit G beantragt und auch erlassen.
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 75797.html
In meiner Lieblings-ZV-Sache wurde allerdings von den vormaligen Prozessbevollmächtigten ein solcher PfÜb mit G beantragt und auch erlassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Hallo,
der Anspruch "G" gefällt mir nicht, da nicht auf die Tabelle verwiesen wird.
Dies wäre auf jeden Fall zu veranlassen.
S.Geiselmann
der Anspruch "G" gefällt mir nicht, da nicht auf die Tabelle verwiesen wird.
Dies wäre auf jeden Fall zu veranlassen.
S.Geiselmann