Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Schuldner ist im Insolvenzverfahren. Die Forderung des Mandanten wurde angemeldet.
Der Schuldner hatte vor Verfahrenseröffnung Ratenzahlungen geleistet, die der Insolvenzverwalter teilweise zurückfordert.
Der Insolvenzverwalter hat einen weiteren RA beauftragt, mit dem wir nun einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen haben, wonach unser Mandant Betrag X an den Insolvenzverwalter zahlt und dieser Betrag zur Insolvenztabelle nachgemeldet werden kann.
Diese Nachmeldung würde ich nun gerne machen.
Fragen dazu:
Gibt es Besonderheiten bei so einer Nachmeldung?
Oder reicht da ein Anschreiben an den Insolvenzverwalter?
.
wie Forderung nachmelden
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Habt ihr noch den alten Vordruck? Formularzwang besteht nicht, es ist aber einfacher auszufüllen. Nachmelden kostet meine ich 25€/Gk. Schreib einfach HF, Zinsen etc einzeln auf. Steht ja im Vergleich. Hat der Verwalter denn was zur Quote gesagt, ob es sich überhaupt lohnt?
- Liesel
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GK für nachträgliche Anmeldung 20,00 Euro
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