Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Rookie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 27.12.2017, 12:29
Beruf: Reno-Gehilfin, Bankbetriebswirtin

#1

06.08.2018, 13:26

Hallo zusammen,

nach 20 Jahren "Abstinez" bin ich nun wieder als Reno tätig und mit der Vollstreckung völlig überfordert :patsch
Ich muss an einen Drittschuldner ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen.
Meine Frage:
Wie mache ich das?
Ich habe ganz normal auf Briefbogen einen Text (Muster aus Internet)... "vorläufiges Zahlungsverbot 845 ZPO" usw. - dies wollte ich an die Verteilerstelle schicken.
Soweit so gut (hoffentlich)...
Reicht das so aus....? Ich meine, stellt daraufhin der GV dann zu oder muss ich noch extra diesen Vordruck "Vollstreckungsauftrag an den GV" dazufügen und dann dort noch Punkt D "Zustellung" ankreuzen?

Danke vorab für eure Hilfe!
GVZ-Schickerin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6772
Registriert: 14.01.2016, 15:59
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung

#2

06.08.2018, 13:50

Für das vorläufige Zahlungsverbot gibt es keinen Formularzwang. Kannst Du also auf Briefkopf erstellen.

Muster:

Vorläufiges Zahlungsverbot gemäß § 845 ZPO

Herr/Frau/Firma
Firma XY GmbH
vetr. d.d. GF Müller Schulze
Müllerstr. 10
33456 Musterstadt

- Gläubiger –

hat gegen

Peter Walter GmbH
vertr. d.d GF Peter Walter
Stinkestr. 10
23456 Musterland
- Schuldner -

einen Anspruch auf Zahlung folgender Beträge. Die Forderungen sind tituliert:

Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Musterstadt vom 18.09.2017, Az: 17….

€ 44.059,95 Hauptforderung
€ 524,40 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus € 44.059,95
€ 255,50 Kosten des Mahn-/Vollstreckungsbescheides
€ 44.839,85 Forderung

Wegen dieses Anspruchs steht die Pfändung nachstehend aufgeführter Rechte des Schuldners gegen
die

Kreditinstitut:
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
vertr. d.d. Vorstand Bernd Xy
Vogelsandstr. 13
73728 Esslingen
- nachstehend als Drittschuldner bezeichnet -

bevor:

Alle den Vollstreckungsschuldner gegenwertig und künftig gegen Sie zustehenden Ansprüche, Forderungen und Rechte aus den bei Ihnen geführten Konten, insbesondere

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE123456789890
BIC: ESSLDE66XXX
auf

1. Zahlung des gegenwärtigen Überschusses und aller künftigen Überschüsse (Guthaben) bei Saldoziehung aus der in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto) bestehenden Geschäftsverbindung
2. Fortlaufende Auszahlung von Aktivsalden (Tagessalden) aufgrund des Girovertrages, Gutschrift aller Eingänge, Barabhebung von Überweisungen an sich und an Dritte
3. Spareinlagen, einschließlich Zinsen aus Sparkonten, Prämien aus prämienbegünstigten Sparverträgen und Guthaben einschließlich Zinsen aus Festgeldkonten
4. Aus sämtlichen weiteren Konten in Ihrem Hause.

Drittschuldner und Schuldner werden hiermit gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung benachrichtigt, mit der Aufforderung
• an den Drittschuldner, nicht mehr an den Schuldner zu zahlen
• an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.

Diese Benachrichtigung hat Arrestwirkung. Nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses hat der Drittschuldner nach § 840 ZPO die Verpflichtung, sich zu erklären
• ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist
• ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung geltend machen
• ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist

Im Interesse einer einfachen Abwicklung bitten wir um kurzfristige Beantwortung dieser Fragen.


Mit freundlichen Grüßen

(Hat er natürlich hier etwas zusammengeklatscht. Die Rechnung der Hauptforderung und Zinsen usw. müssen natürlich etwas anschaulicher aussehen).

Das vorläufige Zahlungsverbot muss in dreifacher Ausfertigung an den Gerichtsvollzieher, der beim Sitz des Drittschuldners sitzt über die Verteilungsstelle geschickt werden. Ich mache es aber immer so, dass ich einen Zustellungsauftrag an den GVZ mache und auch Punkt D ankreuze und das Zahlungsverbot dahinter hefte.

Den Pfüb mache ich immer am selben Tag mit wegen der Einmonatsfrist.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße

Sylvia

173



Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Rookie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 27.12.2017, 12:29
Beruf: Reno-Gehilfin, Bankbetriebswirtin

#3

08.08.2018, 09:55

Vielen lieben Dank für die Antwort!
Werde ich so machen!
Antworten