Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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PeachyCJ
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#51
15.02.2018, 10:01
Aahhh vielen lieben Dank für den Tipp
Habe gerade bei Gericht angerufen und ich soll dort einen Antrag stellen wegen Zustellung an den Arbeitgeber. Hoffentlich klappt das dann.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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mücki
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#52
15.02.2018, 10:15
Die Chancen stehen doch ganz gut. Im Normalfall wird sich der Gerichtswachtmeister nämlich erkundigen, wie die Arbeitszeiten sind und wo der Herr dann anzutreffen ist. Vielleicht kann der ihn dann auch mal ganz freundlich fragen, wo er denn wohnhaft ist
Du musst aber unbedingt kontrollieren, dass auch wirklich an den Schuldner zugestellt wurde. Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung oder an Kollegen oder so wäre nämlich unwirksam.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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PeachyCJ
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#53
15.02.2018, 10:56
Vielen Dank, ich werde darauf achten.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich bin erstmal froh überhaupt einen Versuch starten zu können.
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Manuel
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#54
22.02.2018, 09:16
Soenny hat geschrieben:Da hat dann aber jemand den Text mal einfach von Schuldner in Drittschuldner abgeändert. Der Beschluß des BGH beschäftigt sich nämlich ausschließlich mit der Herausgabe der Gehaltsabrechnungen durch den Schuldner und eben NICHT durch den Drittschuldner und genau aus diesem Grunde
weigern sich die hiesigen Gerichte auch den Pfüb so zu erlassen.
Aber schön, man muß nur eine Entscheidung zitieren und schon ist egal was vorher im Text steht
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Bin aus Berlin und würde den genannten Passus gerne mit in den Pfüb zukünftig reinnehmen. Wo geht das nicht durch; ich hoffe nicht hier.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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jodi
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#55
02.08.2018, 09:54
Ich habe gerade einen Schuldner der unbekannt verzogen ist und nie in der von ihm von unserer Mandantin gemieteten Wohnung gemeldet war. Eine vorherige Anschrift vom Schuldner liegt uns nicht vor. EMA-Anfrage und Anhörungsverfahren (§§ 51 Abs. 2, 52 Abs. 2 BMG) über das Bürgerbüro verliefen daher erfolgslos. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
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Anahid
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#56
02.08.2018, 10:40
Hast Du denn zumindest das Geburtsdatum des Schuldners?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Adora Belle
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jodi
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#58
02.08.2018, 11:07
Nein, leider nicht. Wir wissen nur durch unseren Mandanten, in welchem Wohnort der Schuldner vorher gemeinsam mit seiner Mutter lebte.
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SiBa
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#59
02.08.2018, 13:28
PN
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)