Zwangsvollstreckung zur Unzeit
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 20.07.2016, 10:52
- Beruf: REFA
- Software: Advoware
Hey ihr,
ich hole mal den uralten Thread wieder hoch... habe hier nämlich gerade einen ähnlichen Fall. Wir versuchen bei einer Schuldnerin zu vollstrecken bzw. die VAK zu bekommen. Die Schuldnerin wohnt allerdings in einem Frauenhaus. Laut Aussage des GVZ konnte die Schuldnerin nie angetroffen werden. Auch wird dort nicht auf Klingeln oder klopfen reagiert. Ich weiß nicht mehr was ich hier noch machen kann... sicherlich werden wir von ihr eh nichts bekommen aber aus internen Vorgehensweisen benötigen wir die VAK bevor wir Akten schließen.... ich weiß nicht wie sinnvoll diese ZV zur Unzeit ist. Zumal sie auch einiges kostet was wir sowieso nie wieder sehen...
Was haltet ihr davon?
ich hole mal den uralten Thread wieder hoch... habe hier nämlich gerade einen ähnlichen Fall. Wir versuchen bei einer Schuldnerin zu vollstrecken bzw. die VAK zu bekommen. Die Schuldnerin wohnt allerdings in einem Frauenhaus. Laut Aussage des GVZ konnte die Schuldnerin nie angetroffen werden. Auch wird dort nicht auf Klingeln oder klopfen reagiert. Ich weiß nicht mehr was ich hier noch machen kann... sicherlich werden wir von ihr eh nichts bekommen aber aus internen Vorgehensweisen benötigen wir die VAK bevor wir Akten schließen.... ich weiß nicht wie sinnvoll diese ZV zur Unzeit ist. Zumal sie auch einiges kostet was wir sowieso nie wieder sehen...
Was haltet ihr davon?
Ähnliche Frage bei mir.
Haftbefehl hat nichts gebracht, GVZ schlägt vor, den Antrag irgendwann nochmal zu stellen.
Was macht mehr Sinn? Vollstreckung zur Unzeit, oder vorher Auskunft nach § 802l ZPO versuchen?
Welche Erfahrungen habt ihr bezüglich der VOllstreckung zur Unzeit? Ist die eher erfolgreich, oder bringt die so wenig, wie der Haftbefehl an sich? Danke!
Haftbefehl hat nichts gebracht, GVZ schlägt vor, den Antrag irgendwann nochmal zu stellen.
Was macht mehr Sinn? Vollstreckung zur Unzeit, oder vorher Auskunft nach § 802l ZPO versuchen?
Welche Erfahrungen habt ihr bezüglich der VOllstreckung zur Unzeit? Ist die eher erfolgreich, oder bringt die so wenig, wie der Haftbefehl an sich? Danke!
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Warum holst du dann nicht einfach die Drittauskünfte ein? Bringt meistens mehr, als eine ZV in der Wohnung.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Falls sich die Frage auf die Drittauskünfte abzielte: Drittauskünfte vom Bundeszentralamt für Steuern und vom Straßenverkehrsamt kann man auch einholen, wenn der Schuldner eine Firma ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1446
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Ich habe bisher 3 x zur Unzeit vollstreckt, einmal im Restaurant (Kassenpfändung), was sehr gut geklappt hat und zweimal gegen natürliche Personen. Davon lief einmal gut und einmal gar nicht. Ich muss allerdings dazu sagen, dass natürliche Person Nr. 2 als Vertreter selbständig war, was es trotz "Unzeit-Beschluss" so gut wie unmöglich gemacht hat, den Menschen zu erwischen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3309
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich kann Alice nur zustimmen. Die Drittauskünfte sind meistens wirkungsvoller, als wenn man einen Pfändungsversuch unter der Wohnanschrift probiert. Auf einem ZV-Seminar hieß es mal, dass die Erfolgsquote bei einem Pfändungsversuch unter der Wohnanschrift des Schuldners bei unter 5% liegt.
Das war ja meine Frage, weil ich mich da so gar nicht auskenne, ob das mehr bringt mit den Drittauskünften nach § 802l ZPO.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑29.10.2018, 10:57Warum holst du dann nicht einfach die Drittauskünfte ein? Bringt meistens mehr, als eine ZV in der Wohnung.
Danke für eure Antworten, dann probier ich es wirklich erst mit den Drittauskünften.
Das ist nämlich so ne Schuldnerin, die will man nicht davonkommen lassen ^^ Wenn die nur ihre Rechnung bezahlt hätte und uns hätte machen lassen, hätte sie zu 100% gewonnen und unsere Kosten vom Kläger (Ex-Mann - man weiß, warum "Ex" ^^) wiederbekommen. Aber nein, nicht zahlen, stattdessen mit Beleidigungen bombardieren, nach Mandatsniederlegung den Antrag nach § 11 RVG mit abstrusen Parteiverrat-Vorwürfen verhindern versuchen (was das Gericht nicht davon abgehalten hat, die Kosten festzusetzen) und dann weiter mit E-Mails bombadieren und sich wundern, warum wir ihre Verschwörungstheorie-Schriftsätze nicht an das Gericht weiterleiten wollen.