Vezug

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Binchen24
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#1

30.07.2018, 10:12

Hallo,

am 05.03.2018 haben wir eine Rechnung versandt. Bis zum 23.03.2018 wurde die Rechnung nicht beglichen. Da wir den Mandanten sowieso noch anschreiben mussten, haben wir in diesem Schreiben vom 23.03.2018 um Ausgleich des Rechnungsbetrags gebeten. Bislang ist noch keine Zahlung erfolgt. Jetzt soll ich das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege leiten. Ab wann kommt der Schuldner den jetzt in Verzug?
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SiBa
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#2

30.07.2018, 10:26

Ist der 23. die Frist gewesen, bis wann er hätte zahlen sollen? Dann ab dem 24.
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#3

30.07.2018, 10:36

Nein, da sollte nur das Urteil an den Mandanten gesandt und um Ausgleich der KR erinnert werden.
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SiBa
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#4

30.07.2018, 10:58

Achso. Na bis wann sollte er denn zahlen? habt ihr keine Frist gesetzt?
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#5

30.07.2018, 11:11

Du hast doch in der Rechnung sicher ein Zahlungsziel gesetzt oder?
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#6

30.07.2018, 11:13

Bis dahin hatten wir noch keine Frist gesetzt. Wir haben erst mit Schreiben vom 26.04.2018 eine Frist zur Zahlung bis zum 11.05.2018 gesetzt. Im Schreiben vom 23.03.2018 haben wir lediglich erinnert ohne Fristsetzung.
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SiBa
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#7

30.07.2018, 11:21

Dann siehe § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB
Also vom Erhalt der Rechnung 30 Tage rechnen und dann käme er gesetzlich in Verzug.

Also ab 05.03.18, wenn er sie da bekommen hat (per E-Mail?) + 30 Tage ist der 04.04.18... Verzug dann ab 05.04.18
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#8

30.07.2018, 11:25

heißt also grundsätzlich:

Mandant kommt spätestens 30 Tage, wenn er Verbraucher ist in Verzug. Sende ich vorher eine Mahnung mit Fristsetzung, ist er dann spätestens einen Tag danach in Verzug?
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Anahid
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#9

30.07.2018, 11:29

Da muss ich SiBa leicht widersprechen. Es kommt nämlich drauf an, ob der Mandant eine Firma oder eine Privatperson ist. Eine Privatperson kommt innerhalb der obigen Frist nur in Verzug, wenn darauf extra in der Rechnung hingewiesen wird. Ansonsten ist eine Mahnung erforderlich. Von daher würde ich den Verzug dann nicht wie SiBa sehen.
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#10

30.07.2018, 11:30

Binchen24 hat geschrieben:heißt also grundsätzlich:

Mandant kommt spätestens 30 Tage, wenn er Verbraucher ist in Verzug. Sende ich vorher eine Mahnung mit Fristsetzung, ist er dann spätestens einen Tag danach in Verzug?
Genau das eben nicht. Ein Verbraucher kommt nicht automatisch in Verzug.
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