Ruhe des Verfahrens § 251 a Abs. 3 ZPO

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Inara
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#1

24.07.2018, 10:23

Hi Leute,

eine kurze Frage.
Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet, weil keiner (weder Kläger noch Beklagter) zum Termin erschienen ist (wir sind Beklagter, irgendwie hat mein Chef den Termin verplant).
Wie kann es hier jetzt weitergehen, welchen Antrag muss ich hier jetzt stellen?

Danke Euch schonmal....
LG
CeNedra
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#2

24.07.2018, 11:22

§ 250, Antrag auf Fortsetzung/Aufnahme des Verfahrens, hier reicht m.E. ein Zweizeiler.
Das Gericht setzt dann einen neuen Termin für die Güteverhandlung und mündliche Verhandlung fest.
Inara
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#3

24.07.2018, 11:23

super, vielen lieben Danke & noch einen angenehmen Tag!!!
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