Hallo!
Wir haben eine Urkunde in englischer Sprache vorliegen, diese soll für Polen sein.
Es handelt sich hier aber nur um eine Unterschriftsbeglaubigung.
Muss ich den Beglaubigungsvermerk nun in englischer Sprache abfassen, oder reicht deutsch?
LG
Muss der Beglaubigungsvermerk in englischer Sprache?
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Komischer Gedanke, vor allem seit Brexit.
Deutsch ist Amtssprache für deutschen Notar.
Mit deutschem Gruß
Es sei denn die Beteiligten wünschen Englisch oder Polnisch. Dann entsteht die Erhöhung um 30 % Fremde Sprache KV 26001.
Deutsch ist Amtssprache für deutschen Notar.
Mit deutschem Gruß
Es sei denn die Beteiligten wünschen Englisch oder Polnisch. Dann entsteht die Erhöhung um 30 % Fremde Sprache KV 26001.
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