Hallo Leute
Ich habe im Internet leider nichts passendes gefunden (oder ich suche falsch) aber gilt die Beiordnung als Pflichtverteidiger über das gerichtliche Verfahren hinaus?
Das Verfahren wurde beendet und der Angeklagte verurteilt. Nun sitzt er im Gefägnis. Wir haben mit der Staatskasse normal abgerechnet.
Danach war mein Chef aber noch in der JVA beim Mandanten und hat mit ihm 2/3 Strafe und Möglichkeiten zur früheren Haftentlassung besprochen.
Kann ich diesen Termin in der JVA bei der Staatskasse abrechnen?
Danke für eure hilfe
Beiordnung eines RA über das Verfahren hinaus
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein, die Beiordnung endet mit Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens.