Hallo
ich habe einen Mahnbescheid gegen den Mandanten wegen eigenen RA-Kosten beantragt. Als Nebenforderung wurde die vorgerichtliche Tätigkeit, und hierfür Kosten in Höhe von 70,20 € angegeben (GW: 150 €).
Das Mahnverfahren ist ins streitige Verfahren übergegangen und jetzt habe ich vom Gericht folgenden Hinweis bekommen:
"Hinsichtlich der geltend gemachten Nebenforderung wird darauf hingewiesen, dass derzeit nicht ersichtlich ist, warum die Aufwendung von Kosten für eine vorgerichtliche anwaltliche Vertretung im Hinblick auf die Fertigstellung eines einfachen Mahnschreibens erforderlich gewesen wäre, zumal der Kläger selbst rechtlich erfahren ist."
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann?
Ich diese Gebühr jedes Mal geltend gemacht und auch immer bekommen. Aber hier ist es ein anderes Gericht, die scheinen es dort anders zu handhaben
Kosten für vorgerichtliche Tätigkeit im MV bei eigenen Koste
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es entstehen überhaupt keine vorgerichtlichen Kosten. Die Einforderung der eigenen Vergütung gehört zum Verfahren. Erst die gerichtliche Geltendmachung (per Mahnverfahren oder Klage) löst Gebühren aus.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3287
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich sehe das wie Adora Belle.
Hier noch ein Beitrag zu dem Thema: https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle ... che-f60681
Hier noch ein Beitrag zu dem Thema: https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle ... che-f60681
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Aber nicht wenn die Gegenseite der eigene Mandant ist. §19 Abs.1 Nr.14 RVG - Einforderung der eigenen Vergütung gehört zum Rechtszug.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Hast Du die eure Gebühren, die der Mandant nicht bezahlt hat, als Hauptforderung getlend gemacht und zusätzlich noch als Nebenforderung Eure RA-Gebühren für die Mahnung des Mandanten? Das geht natürlich nicht, wie schon gesagt wurde, gibt es leider für die Anmahnung der eigenen Kosten keine zusätzliche Gebühr.Mandy-81 hat geschrieben:Hallo
ich habe einen Mahnbescheid gegen den Mandanten wegen eigenen RA-Kosten beantragt. Als Nebenforderung wurde die vorgerichtliche Tätigkeit, und hierfür Kosten in Höhe von 70,20 € angegeben (GW: 150 €).
Das Mahnverfahren ist ins streitige Verfahren übergegangen und jetzt habe ich vom Gericht folgenden Hinweis bekommen:
"Hinsichtlich der geltend gemachten Nebenforderung wird darauf hingewiesen, dass derzeit nicht ersichtlich ist, warum die Aufwendung von Kosten für eine vorgerichtliche anwaltliche Vertretung im Hinblick auf die Fertigstellung eines einfachen Mahnschreibens erforderlich gewesen wäre, zumal der Kläger selbst rechtlich erfahren ist."
Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann?
Ich diese Gebühr jedes Mal geltend gemacht und auch immer bekommen. Aber hier ist es ein anderes Gericht, die scheinen es dort anders zu handhaben
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Dann hattet ihr wohl bisher Glück ich sehe es wie Andora Belle. Aber wenn Ihr ein Urteil habt, in dem auch Gebühren für die Mahnung des eigenen Mandanten festgesetzt wurden, dann wäre es ja super, wenn du das Aktenzeichen gibst, dann könnte man eine geschwärzte Ausfertigung anfordern.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wozu soll das gut sein? Aus einer falschen Entscheidung kann man nichts herleiten. Schon gar nicht, dass ein anderes Gericht genauso entscheiden müsste.