Freistellung Berufsschule des Azubis bei Kanzleiumzug?

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Stephie83
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#1

22.06.2018, 09:22

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob ich in diesem Thread hier richtig bin.

Darf der Chef den Azubi von der Berufsschule befreien lassen, wenn die Kanzlei umzieht?

Vielleicht weiß jemand von Euch ob man das als Chef darf.

VG
Stephie
Schreibblitz
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#2

22.06.2018, 09:57

Ich glaube eher nicht, dass das geht. Ich musste damals sogar in die Berufsschule gehen, als alle Kolleginnen krank waren und deshalb eine Kollegin in Arbeit ertrunken ist. Die Berufsschule hatte der Kollegin bei dem Telefonat gesagt, dass das kein Grund sei, nicht in die Berufsschule zu gehen, ich könne dann ja nach der Berufsschule noch in die Kanzlei gehen.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Ciara
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#3

22.06.2018, 10:20

An dem Tag kann doch eh nicht gearbeitet werden, oder soll sie Kisten schleppen?
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#4

22.06.2018, 10:21

Kommt wohl auf die Handhabung der Schule an. Wichtige betriebliche Belange reichen hier für eine - zumindest kurzfristige - Befreiung aus.
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Stephie83
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#5

22.06.2018, 10:35

Wir warten noch auf die Rückmeldung von der Schule.
Wir haben ja ein Umzugsunternehmen das den Umzug macht. Das Einräumen der Akten in die Umzugskartons usw. bleibt uns Angestellten vorbehalten und wahrscheinlich deswegen und ggf. auch wegen Telefon.
Schreibblitz
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#6

22.06.2018, 10:41

Stephie83 hat geschrieben:Wir warten noch auf die Rückmeldung von der Schule.
Wir haben ja ein Umzugsunternehmen das den Umzug macht. Das Einräumen der Akten in die Umzugskartons usw. bleibt uns Angestellten vorbehalten und wahrscheinlich deswegen und ggf. auch wegen Telefon.
Also ich glaube nicht, dass das für die Berufsschule ein wichtiger Grund sein wird. Dann sind halt nicht alle Akten gleich am Umzugstag eingeräumt und bezüglich Telefon kann man auch den AB einchalten (zumindest zeitweise). Ich finde das ehrlich gesagt auch nicht gut, wenn die Azubine wegen dem Kanzleiumzug einen Fehltag im Zeugnis drinstehen hat. Deshalb war ich im Nachhinein auch froh, dass bei mir damals die Berufsschule darauf bestanden hat, dass ich trotzdem in die Schule gehe.
Zuletzt geändert von Schreibblitz am 22.06.2018, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

22.06.2018, 10:43

In Berlin war das vor Jahren noch möglich, dafür eine Freistellung zu bekommen. Vermutlich kommt es schlicht auf den Lehrer an.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#8

22.06.2018, 11:30

Ich denke, die Schule geht vor.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

24.06.2018, 11:24

Rein rechtlich gibts da natürlich Vorschriften was ein wichtiger Grund ist aber aus der Praxis würde ich sagen, dein Chef zieht ja nur einmal um, den einen Tag kannst du auch nachholen. Wird ja die Schule entscheiden, von daher abwarten
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Sonnenkind
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#10

25.06.2018, 08:19

Ciara hat geschrieben:An dem Tag kann doch eh nicht gearbeitet werden, oder soll sie Kisten schleppen?
Das kommt für mich auch so rüber. Ich glaube, dass du als Kollegin vielleicht gerne hättest, dass eure Azubine hier mithelfen muss.

Ich habe bislang lediglich einen Kanzleiumzug mitgemacht und da hat jede mit angepackt. Wir hatten ein Umzugsunternehmen und es wurde eine Woche davor die ganzen Kartons angeliefert und wir haben alle - wirklich alle - mit Hand angelegt und die ganzen Kartons eingeräumt und beschriftet etc. Das Umzugsunternehmen hat dann die ganzen Kisten von A nach B gebracht und im neuen Büro hat dann wieder jede mit angepackt und ausgeräumt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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