Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JfachAnge
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#1
20.06.2018, 16:50
Hallo Ihr Lieben,
ich habe gestern ein Schreiben von einem GV erhalten, dass Abnahme zur VA für den 02.08. bestimmt wurde. Mich ärgert das schon etwas, da bis dahin entweder unser Schuldner den Termin schon wieder vergessen hat und somit nicht erscheint oder er bis dahin noch das beiseite räumt, was vlt. für uns interessant wäre. Ich meine im § 802 f Abs. 1 ZPO steht ...
Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäftsräume....
Alsbald sieht nicht nach 02.08. aus. Hattet Ihr schon einmal so einen Fall und was könnte man dagegen unternehmen? Wenn ich den GV anschreibe, lacht der wahrscheinlich darüber und sagt nur "aus Zeitmangel nicht anders machbar".
Würde mich sehr über Eure Meinung freuen oder vlt. hat sogar jemand schon erfolgreich einen GV angeschrieben
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Liebe Grüße
Sandra
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Aelizia
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#2
20.06.2018, 16:55
Vielleicht ist der GVZ im Juli auch mehrere Wochen im Urlaub und hat deshalb für den 2. August geladen?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3
20.06.2018, 16:56
Mal bedacht, das Urlaubszeit ist? Von wann ist denn Euer Auftrag?
Zuletzt geändert von
Anahid am 21.06.2018, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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AliceImWunderland
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#4
21.06.2018, 09:56
Meiner Erfahrung nach ist der Termin im August noch voll und ganz im Rahmen des normalen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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Manuel
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#5
21.06.2018, 10:10
Auch hier in der Großstadt absolut nicht ungewöhnlich und im Rahmen. Ich verstehe schon was Du meinst. Wenn man sich aus anderen Akten kennt hilft mitunter ein kurzes Telefonat.
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JfachAnge
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#6
22.06.2018, 12:09
Danke erst einmal für Eure Meinungen.
@Anahid: Unser Auftrag war vom 28.05...
Naja, unsere GV's sind doch alle etwas "unhöflich". Wahrscheinlich zerrt die Gute mich durch's Telefon
Trotzdem
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
nochmal. Dann muss ich da wohl in den sauren Apfel beißen aber richtig passen tut mir das nicht.
Liebe Grüße
Sandra
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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AliceImWunderland
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#7
22.06.2018, 12:12
Der Auftrag ist vom 28.05.??? Das ist das für unsere Verhältnisse eine Erledigung in Lichtgeschwindigkeit.
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Hier kannst du dich wirklich nicht beschweren.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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#8
26.06.2018, 08:00
JfachAnge hat geschrieben:Danke erst einmal für Eure Meinungen.
@Anahid: Unser Auftrag war vom 28.05...
Naja, unsere GV's sind doch alle etwas "unhöflich". Wahrscheinlich zerrt die Gute mich durch's Telefon
Trotzdem
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
nochmal. Dann muss ich da wohl in den sauren Apfel beißen aber richtig passen tut mir das nicht.
Glaube ich nicht
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Wir sind alle zu denen lieb, die zu uns auch lieb sind
Ach ja
:...Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäftsräume....
Meinte der Gesetzgeber nun, dass "alsbald" nach Fristablauf zu laden ist, oder dass der Termin "alsbald" nach Fristablauf sein soll???
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Soenny
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