schnelle Hilfe?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Sha

#1

20.06.2018, 16:23

:wink1 :wink2 In folgender Sache hat uns das Gericht geschrieben, dass sie sich innerhalb der ersten Jahreshälfte in der Angelegenheit melden werden, bislang ist noch nichts geschehen. Mein Chef sagt, ich soll sie jetzt gaaanz höflich auf Ihr Schreiben vom 27.02.2018 aufmerksam machen, darin haben sie das nämlich erklärt. Wie formuliere ich das nett?

...wird höflich auf Ihr Schreiben vom 27.02.2018 hingewiesen? irgendwie klingt das blöd
Schreibblitz
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1592
Registriert: 22.07.2014, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

20.06.2018, 16:28

Das hört sich wirklich nicht so toll an. Deshalb folgender Vorschlag meinerseits:

nehmen wir Bezug auf die Mitteilung des Gerichts vom 27.02.2018 und bitten höflich um Mitteilung des Sachstandes.


LG
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Sha

#3

20.06.2018, 16:37

Schreibblitz hat geschrieben:Das hört sich wirklich nicht so toll an. Deshalb folgender Vorschlag meinerseits:

nehmen wir Bezug auf die Mitteilung des Gerichts vom 27.02.2018 und bitten höflich um Mitteilung des Sachstandes.


LG
Super, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! ;)
Antworten