VB mit Rechtsnachfolgeklausel
- Ciara
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Bei mir hat eine beglaubigte Kopie des Gerichts leider nicht ausgereicht, es musste die Ausfertigung zugestellt werden, aber die kriegst du doch auch zurück.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Ja ich bekomme sie zurück, aber das bekommt man bei den Gerichten auch. Die wollen hier einfach die eine nicht rausschicken . Ich bin letzte Woche dann vor Ort bei Gericht gewesen mit dem Wisch. Innerhalb hamburgs geht es ja noch, aber wenn ich einen Gerichtsvollzieher in Traunstein oder so habe, fahre ich dann auch mal eben hin ??Ciara hat geschrieben:Bei mir hat eine beglaubigte Kopie des Gerichts leider nicht ausgereicht, es musste die Ausfertigung zugestellt werden, aber die kriegst du doch auch zurück.
Ich bin echt drauf und dran mir einen neuen Wirkungskreis zu suchen. Das ist alles bescheuert hier gerade...
Hast Du denn vom Gericht eine beglaubigte Kopie abfordern können?
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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- Ciara
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Das war eine private Sache von meinem Chef und seiner verstorbenen Frau und er hatte eine Ausfertigung und eine beglaubigte Kopie, aber die beglaubigte Kopie reichte halt nicht aus. Kannst du die nicht damit beruhigen, dass sie ggf. eine neue Ausfertigung anfordern können, wenn die eine verloren geht? Ansonsten sollen die halt zusehen, wie sie das selbst hinkriegen.GVZ-Schickerin hat geschrieben:Ja ich bekomme sie zurück, aber das bekommt man bei den Gerichten auch. Die wollen hier einfach die eine nicht rausschicken . Ich bin letzte Woche dann vor Ort bei Gericht gewesen mit dem Wisch. Innerhalb hamburgs geht es ja noch, aber wenn ich einen Gerichtsvollzieher in Traunstein oder so habe, fahre ich dann auch mal eben hin ??Ciara hat geschrieben:Bei mir hat eine beglaubigte Kopie des Gerichts leider nicht ausgereicht, es musste die Ausfertigung zugestellt werden, aber die kriegst du doch auch zurück.
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Hast Du denn vom Gericht eine beglaubigte Kopie abfordern können?
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Lt. dem Oberguru hier gibt es vom Nachlassgericht nur begrenzte Anzahl von Ausfertigungen, (was schon mal nicht stimmt meiner Meinung nach), aber die wollen dann auch keine neue anfordern. Man kann die kleine Angestellte ja mit dem Problem alleine lassen. Ob ich denen sage, wir brauchen dies oder das, wird das abgebügelt und gesagt, finden Sie halt eine Lösung. Es ist hier alles nicht so einfach. Dabei ist der Obere auch Jurist, mit Dr. vorweg. Aber ich kann ja auch nicht einfach eine anfordern, dass müssen ja die Erben machen. Und da führt an ihn kein Weg vorbei, da er alle Vollmachten hat und er mich sicher nicht unterstützt.Ciara hat geschrieben:Das war eine private Sache von meinem Chef und seiner verstorbenen Frau und er hatte eine Ausfertigung und eine beglaubigte Kopie, aber die beglaubigte Kopie reichte halt nicht aus. Kannst du die nicht damit beruhigen, dass sie ggf. eine neue Ausfertigung anfordern können, wenn die eine verloren geht? Ansonsten sollen die halt zusehen, wie sie das selbst hinkriegen.GVZ-Schickerin hat geschrieben:Ja ich bekomme sie zurück, aber das bekommt man bei den Gerichten auch. Die wollen hier einfach die eine nicht rausschicken . Ich bin letzte Woche dann vor Ort bei Gericht gewesen mit dem Wisch. Innerhalb hamburgs geht es ja noch, aber wenn ich einen Gerichtsvollzieher in Traunstein oder so habe, fahre ich dann auch mal eben hin ??Ciara hat geschrieben:Bei mir hat eine beglaubigte Kopie des Gerichts leider nicht ausgereicht, es musste die Ausfertigung zugestellt werden, aber die kriegst du doch auch zurück.
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Dann würde ich ihm sagen, dass du es gerne mit einer Kopie o. ä. versuchst und wenn dann die Ablehnung des GVZ kommt, legst du ihm das gerne vor und er trägt die doppelten Kosten.
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Das wäre jetzt auch meine Vorgehensweise. Wenn es nicht klappt, ist es nicht dein Problem. Wenn der Chef sich quer stellt, muss er die Konsequenzen tragen. Du bist nunmal kein Jesus und kannst nicht zaubern.Ciara hat geschrieben:Dann würde ich ihm sagen, dass du es gerne mit einer Kopie o. ä. versuchst und wenn dann die Ablehnung des GVZ kommt, legst du ihm das gerne vor und er trägt die doppelten Kosten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Ja Ihr habt recht. Ich habe es jetzt erstmal mit einer einfachen Kopie vorbereitet und wenn dann der Rücklauf kommt, kann ich gleich sagen, dass ich das so schon gemacht habe, aber nicht klappt. In Hamburg fahre ich auch gern zum Gerichtsvollzieher und lege das Ding da vor, aber nicht Düsseldorf oder so. Das geht dann m.E. zu weit. Zumal ich hier ja auch meine normale Fahrkarte schon nicht bezahlt bekomme.
Liebe Grüße
Sylvia
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Hallo zusammen,
muss dies Thema nochmal aufgreifen. Habe bei einigen Gerichtsvollziehern Glück gehabt und die haben meine einfache Kopie des Erbscheines akzeptiert, die Kopie an den Schuldner zugestellt und mir die VA überlassen.
Nun habe ich eine, die will zwei beglaubigte Abschriften des Erbscheines im Original haben. Nun kam die Frage hier auf, ob Gerichtsvollzieher überhaupt, sollte ich mit der Originalerbscheinsausfertigung dort hinfahren, diese beglaubigen dürfen. Die zuständige Anwältin meint aber, das darf aber nur das Nachlassgericht oder der Notar und vielleicht noch das Mahngericht für ihre Akten um die Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen. Also müssen die Erben diese begl. Abschriften doch beantragen? Da führt ja kein Weg dran vorbei? Oder?
Danke schon einmal an Euch
muss dies Thema nochmal aufgreifen. Habe bei einigen Gerichtsvollziehern Glück gehabt und die haben meine einfache Kopie des Erbscheines akzeptiert, die Kopie an den Schuldner zugestellt und mir die VA überlassen.
Nun habe ich eine, die will zwei beglaubigte Abschriften des Erbscheines im Original haben. Nun kam die Frage hier auf, ob Gerichtsvollzieher überhaupt, sollte ich mit der Originalerbscheinsausfertigung dort hinfahren, diese beglaubigen dürfen. Die zuständige Anwältin meint aber, das darf aber nur das Nachlassgericht oder der Notar und vielleicht noch das Mahngericht für ihre Akten um die Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen. Also müssen die Erben diese begl. Abschriften doch beantragen? Da führt ja kein Weg dran vorbei? Oder?
Danke schon einmal an Euch
Liebe Grüße
Sylvia
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