Abrechnung Scheidung /Unterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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charlie20
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#1

13.06.2018, 09:12

Hallo,

Mache nicht so viele Abrechnungssachen und brauchte mal Eure Hilfe zur Abrechnung eine Ehesache. Unser Mandant hat die Scheidung eingereicht. Hierzu wurde Termin anberaumt :Die Beteiligten sollen vorab zu den Voraussetzungen der Scheidung gem.§...angehört werden. Im Protokoll hieß es dann : Es werden sodann Verhandlungen bzgl. des nachehelichen Unterhalts geführt und festgestellt, dass keine Einigung insoweit nicht erzielt werden kann.
Bzgl. der Folgesache stellt die Antragsgegnerin den Antrag aus dem Schriftsatz vom ...Folgesache nachehelicher Unterhalt. Wir beantragen für unseren Mdt. insoweit die Zurückweisung.

Im Beschluss hieß es dann: Der Antragsgegner (unser MDt. wird verpflichtet Unterhalt in Höhe von.. zu zahlen. Anspruch auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen. Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben..Kostenentscheidung : Verfahrenswert für Ehesache wird festgesetzt: 11635,65 Verfahrenswert für Unterhalt wird festgestzt 5985,72 €
Wäre meine Abrechnung so richtig: ???
Streitwerte zusammengezählt ( 11635,65 + 5985,72 € = )17.621,37 €

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008
Fahrtkosten???
:thx
charlie20
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#2

14.06.2018, 20:11

Hallo,
frage nochmal nach. Wäre meine Abrechnung so richtig?
:thx
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

15.06.2018, 09:47

Ja, ist richtig. Bei den Fahrtkosten musst Du aufpassen, wenn Du die nach der MWSt aufführst. Falls da nur 7% drauf angefallen sind wg. Nahverkehr, musst du dem Mandanten gegenüber trotzdem 19% abrechnen. Also besser netto aufführen.
charlie20
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#4

15.06.2018, 19:22

Danke Adora Belle.
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