Rechtsbehelf KFB

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Daniela31
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#1

15.06.2018, 10:38

Hallo ich brächte mal dringend Hilfe,

und zwar ist ein Partner im Urlaub und ich habe hier eine ziemlich dicke Fremdakte auf dem Tisch liegen, in welcher 2 KFB´s ergangen sind. Jeweils komplizierte Kostenausgleichungen wurden vorgenommen. Ich soll nun gegen den ersten ergangenen KFB "Einspruch" einlegen. Ich kenne die Akte nun nicht und müsste mir diesen dicken Schinken erst einmal komplett anschauen um hier durchzublicken, ich weiß also nicht warum ich Einspruch einlegen soll. Hier ist wohl auch entweder die Erinnerung oder die sofortige Beschwerde gemeint oder ?

Kann man auch "Einspruch" zunächst nur fristwahrend einlegen bzw. ohne Begründung ?. Stehe gerade echt auf dem Schlauch.

Vielen Dank vorab


P.S. ein KFB ist zugunsten der Mdt., der andere zum Nachteil. (ggf. Aufrechnung ?!)
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NORTHERN DINO
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#2

15.06.2018, 10:45

Dies ist, wie sich aus der Überschrift schon ergibt, das falsche Subforum. Hier geht es ausschließlich um Rechtsprechung!
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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