Einbringungsvertrag

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cocos94
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#1

13.06.2018, 05:39

Hallo ihr Lieben,

betr. Sachgründungsbericht für GmbH wegen Einbringung GbR als Einlage (habe ich gestern angefragt) habe ich eine weitere Frage wegen des Einbringungsvertrags:

In einem Formularbuch steht, dass es eventuell unrichtige Sachbehandlung sein könnte, wenn ein extra Einbringungsvertrag gemacht wird. Wäre das in der Gründungsurkunde mit aufgenommen, wäre das ohne zusätzliche Gebühren.

Jetzt habe ich ja die Einbringung einer GbR, da kommt doch eine Menge zusammen an Vereinbarungen. Arbeitnehmer, Forderungen, Rechte und Pflichten etc.

Packe ich das jetzt wirklich alles in die Satzung oder Gründungsurkunde mit rein? Oder doch extra Einbringungsvertrag?

Wie macht ihr das?
cocos94
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#2

13.06.2018, 14:40

Frage hat sich erledigt. Da die Angelegenheit eilig war, sollte ich unseren Notarprüfer fragen, und dieser hat mir bestätigt, dass ich die Einbringung in die Satzung mit aufnehmen sollte, also keinen Einbringungsvertrag gesondert.

Warum das dann so als Muster in den Büchern vorhanden ist, verstehe ich dann nicht ganz, aber ich habe das jetzt so gemacht, den Mandanten wird`s freuen :-)
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