Datenschutzerklärung für laufende Mandate

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schachterlteufel
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#1

08.06.2018, 09:41

Hallo ans Forum,

muss ich die Datenschutzerklärung pauschal an alle Mandanten mit noch nicht abgeschlossenen Mandaten schicken oder erst dann, wenn es im jeweiligen Mandat einen "neuen" Mandantenkontakt gibt oder sind nur neue Mandate von der DSGVO betroffen?

Ich vermute, dass viele sich über die Fragestellung wundern, aber ich habe dazu nichts gefunden... :kopfkratz

Schachterlteufel
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paralegal6
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#2

08.06.2018, 09:43

ich schicke das nur an neue Mandate nach dem 29.5
kann dir aber nicht sagen, wo das steht :oops:
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Anahid
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#3

08.06.2018, 10:40

Ich schick das auch nur bei neuen Mandatsbestätigungen mit. Bestandsmandanten bekommen das ja dann ohnehin mit der nächsten Mandatsbestätigung. Ein Rundschreiben an alle derzeitigen Mandanten mach ich definitv nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
schachterlteufel
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#4

08.06.2018, 10:55

@Anahid: was meinst du bitte mit "Mandatsbestätigung"?
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Anahid
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#5

08.06.2018, 12:28

Wenn wir ein Mandat übernommen haben, wird das bestätigt. Bei Dir etwa nicht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jenna
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#6

08.06.2018, 12:40

Vor dem gleichen Problem stehen wir auch.
Wir händigen das jetzt aus, wenn die Vollmacht bei Mandatsübernahme unterschrieben wird.
Zu Stammmandanten hat mein Chef gesagt "das kriegen die, wenn sie mal wieder hier sind."

Ich denke mal, dass die wichtigste Maßnahme der Internetauftritt ist, denn dort werden sich "Abmahnanwälte" umschauen.
Mandanten sehen die Sache wahrscheinlich etwas entspannter.
schachterlteufel
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#7

08.06.2018, 13:22

@Anahid: klar mache ich das.
Dann werde ich es so handhaben wie Jennas Chef...

:thx für alle Antworten und ein schönes Wochenende
likema31
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#8

11.06.2018, 16:01

Jenna hat geschrieben:Vor dem gleichen Problem stehen wir auch.
Wir händigen das jetzt aus, wenn die Vollmacht bei Mandatsübernahme unterschrieben wird.
Zu Stammmandanten hat mein Chef gesagt "das kriegen die, wenn sie mal wieder hier sind."

Ich denke mal, dass die wichtigste Maßnahme der Internetauftritt ist, denn dort werden sich "Abmahnanwälte" umschauen.
Mandanten sehen die Sache wahrscheinlich etwas entspannter.
Machen wir auch so.
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Andy66
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#9

12.06.2018, 16:16

An den neuen Vollmachten hängt als zweites Blatt das Merkblatt dran, den Empfang bestätigen sie mit einer zweiten Unterschrift.

Die Bestandsmandanten kriegen im Laufe der Zeit alle das Merkblatt mit einem kurzen Anschreiben, wenn einer die Akte in der Hand hat oder sowieso Post an den Mdt. geht.

Ich denke auch, dass die Mandanten das geringste Problem sind. Dass man den Datenschutz abnicken muss, kennt man ja, wenn man im Internet was kauft/sich wo anmeldet. Und die Internetseite war zum Stichtag angepasst.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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